Kündigung wegen Führerscheinverlust
Kündigung wegen Führerscheinverlust: Droht eine Arbeitslosengeld-Sperre?
Während es so manchen Arbeitnehmer, der zum Beispiel ohnehin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt oder überwiegend im Home-Office tätig ist, kaum in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wenn er seinen Führerschein verliert, ist die Fahrerlaubnis für andere Angestellte die Grundvoraussetzung für ihre Tätigkeit. Das trifft zum Beispiel auf Berufskraftfahrer zu. Müssen diese ihren Führerschein abgeben, weil sie zu viele Punkte gesammelt haben, kann das logischerweise zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Doch damit nicht genug: Den Gekündigten kann auch eine Sperre des Arbeitslosengeldes erwarten, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg im April 2023 bestätigte.
Die Sperrzeiten-Regelung kurz erklärt
Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen das Arbeitslosengeld nicht bezahlt wird, die Anspruchszeit aber weiterläuft. Je nachdem, wie schwerwiegend die Gründe, die zur Verhängung der Sperrzeit geführt haben, ausfallen, kann die Sperre bis zu zwölf Wochen andauern und den Betroffenen durchaus in finanzielle Problemlagen bringen. Sämtliche Belange rund um die Arbeitslosengeld-Sperrzeiten regelt § 159 SGB III.
Landessozialgericht urteilt: Führerscheinverlust kann Sperrzeit rechtfertigen
Im letzten Jahr beschäftigte sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg damit, inwiefern eine Kündigung aufgrund des Verlusts des Führerscheins die Voraussetzungen für die Verhängung von Sperrzeiten erfüllt. Laut Urteil des LSG entspricht der Führerscheinverlust bei einem Angestellten, dessen berufliche Tätigkeit gänzlich auf der Fahrerlaubnis basiert, der grob fahrlässigen Herbeiführung des Arbeitsplatzverlusts. Dem Gekündigten müsse bewusst sein, so das LAG, dass die Ausübung seines Berufes untrennbar an den Führerschein geknüpft sei. Ein Handeln, das zur Abnahme der Fahrerlaubnis führt, sei somit als grobe Fahrlässigkeit einzustufen. Im Resultat sah das Gericht die Voraussetzungen, die für eine Arbeitslosengeld-Sperre gegeben sein müssen, erfüllt.
Fazit: Der Verlust des Führerscheins rechtfertigt neben Kündigungen auch Sperrzeiten
Für Berufskraftfahrer und andere Arbeitnehmer, die ihrem Beruf nur mit Führerschein nachgehen können, bedeutet das: Die schwierige Lage, in die sie schon alleine durch eine Kündigung kommen, kann sich durch Sperrzeiten zusätzlich verschärfen.
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Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
Anwältin für Arbeitsrecht
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