Spezialisierte Fachanwälte
Franchiserecht in Nürnberg
Unsere Rechtsanwälte für Franchiserecht
Wir helfen Ihnen bei Abschluss, Kündigung und Beendigung eines Franchisevertrags, sowie bei Franchisegebühren und Auseinandersetzung.
Ihr Fachanwalt für bei der KGH Anwaltskanzlei aus Nürnberg sind in diesem Fall Armin Goßler sowie Carl-Peter Horlamus.
Franchiserecht
Ob Sie selbst Ihren Vertrieb oder die angebotene Dienstleistung zukünftig im Rahmen eines Franchisesystems vermarkten oder ob Sie Franchisepartner werden wollen – wir stehen Ihnen gerne mit dem fachspezifischen Know-how zur Seite.
Neben Ihrer Geschäftsidee ist die Gestaltung des Franchisevertrags wichtige Voraussetzungen des unternehmerischen Erfolgs. Der Vertragsinhalt ist dabei auf die Erfordernisse Ihrer Branche hin auszurichten. Das von Ihnen zu stellende Know-how ist zu schützen.
Wird Ihnen ein Franchisevertrag angeboten, ist es für Sie von fundamentaler Bedeutung, das einzugehende unternehmerische Risiko ebenso abzuschätzen zu können wie genaueste Kenntnis über die mit Abschluss des Vertrages geltenden rechtlichen Risiken zu haben.
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