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Spezialisierte Fachanwälte

Franchiserecht in Nürnberg

Unsere Rechtsanwälte für Franchiserecht

Wir helfen Ihnen bei Abschluss, Kündigung und Beendigung eines Franchisevertrags, sowie bei Franchisegebühren und Auseinandersetzung.

Ihr Fachanwalt für bei der KGH Anwaltskanzlei aus Nürnberg sind in diesem Fall Armin Goßler sowie Carl-Peter Horlamus.

Franchiserecht

Ob Sie selbst Ihren Vertrieb oder die angebotene Dienstleistung zukünftig im Rahmen eines Franchisesystems vermarkten oder ob Sie Franchisepartner werden wollen – wir stehen Ihnen gerne mit dem fachspezifischen Know-how zur Seite.
Neben Ihrer Geschäftsidee ist die Gestaltung des Franchisevertrags wichtige Voraussetzungen des unternehmerischen Erfolgs. Der Vertragsinhalt ist dabei auf die Erfordernisse Ihrer Branche hin auszurichten. Das von Ihnen zu stellende Know-how ist zu schützen.
Wird Ihnen ein Franchisevertrag angeboten, ist es für Sie von fundamentaler Bedeutung, das einzugehende unternehmerische Risiko ebenso abzuschätzen zu können wie genaueste Kenntnis über die mit Abschluss des Vertrages geltenden rechtlichen Risiken zu haben.

Unsere
Fachanwälte

Armin Goßler
Armin Goßler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Carl-Peter Horlamus
Carl-Peter Horlamus

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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