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Betriebskostenabrechnung
(Nebenkostenabrechnung)
Unsere Rechtsanwälte für Mietrecht
Die sogenannte Betriebskostenabrechnung ist jährlich fällig und wird vom Vermieter an den Mieter gestellt. Während Vermieter vor der Herausforderung stehen, die Abrechnung korrekt zu erstellen, fragen sich viele Mieter, ob die Betriebskostenabrechnung, die sie erhalten haben, rechtsgültig ist.
Umlagefähige Nebenkosten
Zu den umlagefähigen Nebenkosten, also den Nebenkosten, die dem Mieter anteilig berechnet werden können, zählen zum Beispiel die Grundsteuer, die Abwassergebühr und die Gebühren für die Gartenpflege. Es gibt zwei Optionen mit umlagefähigen Nebenkosten zu verfahren. Im Mietvertrag wird entweder eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart oder es werden Nebenkostenvorauszahlungen festgelegt. Entscheiden sich beide Parteien für die Pauschale, sind die Nebenkosten bei regelmäßiger Entrichtung dieses Betrages beglichen. Werden dagegen Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, muss der Vermieter die Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Beträgen verrechnen. Wurde mehr bezahlt, als benötigt wurde, erhält der Mieter eine Rückzahlung über den Differenzbetrag. Im umgekehrten Fall hat der Vermieter einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Formelle Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen
Betriebskostenabrechnungen sind nur gültig, wenn sie formell wirksam und inhaltlich richtig sind. Das Erstellen der Abrechnung fällt dabei in den Aufgabenbereich des Vermieters.
Formelle Wirksamkeit
Die umgelegten Nebenkosten müssen klar aus dem Dokument ersichtlich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Hierfür muss die Betriebskostenabrechnung einen Verteilerschlüssel enthalten. Außerdem müssen verschiedene Abrechnungsfristen beachtet werden. Ein Anspruch auf Abrechnung besteht sowohl für Mieter von Wohnräumen als auch für Mieter von Gewerberäumlichkeiten.
Inhaltliche Richtigkeit
Es dürfen ausschließlich die gesetzlich vorgegebenen und vertraglich festgehaltenen umlagefähigen Nebenkosten abgerechnet werden. Der Inhalt der Betriebskostenabrechnung muss, wie sich von selbst versteht, richtig sein.
Wenn Sie als Mieter oder Vermieter Fragen zur Erstellung, Form oder Gültigkeit der Betriebskostenabrechnung haben, können Sie sich jederzeit an unseren Fachanwalt wenden. Herrn Oliver Fouquet berät Sie gerne in allen Belangen rund um die Nebenkostenabrechnung.
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