Generell bezieht sich der gewerbliche Rechtsschutz auf gesetzliche Regelungen, die Gewerbetreibende vor einer Kopie immaterieller Güter durch Dritte schützen. Es geht also vorrangig um den Schutz geistigen Eigentums.
Hauptsächlich betrifft der gewerbliche Rechtsschutz folgende Bereiche:
Neue, innovative technische Erfindungen können durch ein Patent geschützt werden. Das Patent kann, je nach Einzelfall, nicht nur für das Endprodukt, sondern auch für das Herstellungsverfahren gelten. Die Anmeldung von Patenten erfolgt über das DPMA, das Deutsche Patent- und Markenamt. Das sogenannte Gebrauchsmusterrecht ist dem Patent ähnlich, dabei handelt es sich aber sozusagen um eine „Light“-Version. Die Eintragung erfolgt ohne Prüfung und die Schutzdauer beschränkt sich auf maximal zehn Jahre.
Unter gewissen Umständen erlaubt das Geschmacksmusterrecht, Schutzrecht für ein Design zu erhalten. Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehört, dass das Design einzigartig und durch ein Merkmal eindeutig von anderen zu unterscheiden ist. Designs lassen sich für maximal 25 Jahre schützen, wobei alle fünf Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr fällig ist.
Im Markenrecht wird zwischen Bild- und Wortmarken unterschieden. Sowohl Titel als auch Logos und andere grafische Darstellungen lassen sich also im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes schützen. Die Dauer des Markenrechts ist unbegrenzt, Eintragungen müssen dabei im zehnjährigen Rhythmus verlängert werden.
Kommt es zu Streitigkeiten in Bezug auf den gewerblichen Rechtsschutz, wird im ersten Schritt oft zu Abmahnungen gegriffen. Zur Klärung des Sachverhalts wird unter anderem die Eintragung des betroffenen geschützten Guts auf ihre Richtigkeit überprüft. Auch ungeprüfte Anmeldungen, wie zum Beispiel im Falle des Gebrauchsmusterrechts, werden nun genauer unter die Lupe genommen.
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