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Anwalt für Medizinrecht in Nürnberg

Das Medizinrecht umfasst unter anderem das Arztrecht und das Krankenhausrecht und erstreckt sich somit über weite Gebiete. Es regelt beispielsweise die Rechtsbeziehung zwischen Ärzten sowie zwischen Ärzten und Patienten und bezieht sich auch auf die gesetzlichen Regelungen, die die Ausübung medizinischer Berufe betreffen.

Bereiche

Fällt der Begriff Medizinrecht, wird oftmals lediglich an die Arzthaftung gedacht. Dabei fallen deutlich mehr Bereiche ins Medizinrecht. Zum einen natürlich das Arztrecht, das sich in das allgemeine Berufsrecht, das Honorierungsrecht von Privat- und Kassenpatienten und arztspezifische Aspekte aus dem Sozialversicherungsrecht unterteilen lässt. Zum anderen gehören aber auch das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht, das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht zum Medizinrecht.

Medizinrecht vs. Gesundheitsrecht

Was das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht, das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht betrifft, kommt es teilweise zu Überschneidungen, weshalb diese Bereiche manchmal auch dem Gesundheitsrecht zugeordnet werden.

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