Nachdem Datenschutz in der Vergangenheit vor allem im staatlichen Bereich diskutiert wurde, kommt ihm im betrieblichen Bereich nicht zuletzt aufgrund einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit und Arbeitnehmerschaft immer mehr Bedeutung zu.
Wir beraten Sie in Fragen des betrieblichen Datenschutzes unter besonderer Beachtung arbeitsrechtlicher Aspekte.
Die Kanzlei KGH berät Sie jederzeit in Fragen des betrieblichen Datenschutzes unter besonderer Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Aspekte.
Dies umfasst die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ebenso wie rechtliche Aspekte der Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Datenverarbeitung gegen unbefugte Eingriffe von außen und innen oder die Ausarbeitung einer betriebsinternen Datenschutzordnung als Bestandteil einer umfassenderen Betriebsordnung.
Das Datenschutzrecht hat die Aufgabe, personenbezogene Daten zu schützen.
Seit 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, verschärft die Pflichten der Verantwortlichen und stärkt die Rechte des Betroffenen.
In Unternehmen ist Datenschutz auch ein Qualitätsmerkmal und muss spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO rechtskonform umgesetzt sein. Unsere Anwälte aus dem Bereich Datenschutz der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg und Fürth beraten Sie gerne, wie Sie die Anforderungen zum Datenschutz erfüllen.
Verantwortlich für den Datenschutz ist der jeweilige Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens. Dieser haftet im Falle von Verstößen.
Für den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ist es deshalb wichtig, Hilfe eines Experten oder eines kompetenten Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen.
Lassen Sie sich bei Themen rund um Datenschutz von unseren Anwälten beraten und vermeiden Sie Verstöße und hohe Bußgelder.
Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich in der Regel auf 190 € zzgl. MwSt.
Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder IT- Verträgen prüfen wir, inwieweit Belange des Datenschutzes, insbesondere des Beschäftigtendatenschutzes, berücksichtigt werden müssen. Falls nötig überarbeiten wir Ihre alten Verträge gemäß der aktuellen Datenschutzregeln.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, benötigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwingend einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen:
Für ein Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter, beispielsweise ein Anwalt, oft von Vorteil:
Die DSGVO sieht bei Verstößen gegen den Datenschutz hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. €, oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor.
Name der verantwortlichen Stelle
KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB
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Geschäftsführung
Bernd Kreuzer, Armin Goßler, Carl-Peter Horlamus, Oliver Fouquet, Stefan Böhmer, Oliver Stigler
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Anschrift der verantwortlichen Stelle
Fürther Straße 98-100
90429 Nürnberg
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Zum Zweck der Berufsausübung der KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Dies sind insbesondere:
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Aber auch im privaten Bereich spielen Fragen des Datenschutzes eine Rolle, etwa bei SCHUFA-Einträgen oder bei sonstigen Speicherungen Ihrer personenbezogenen Daten. Über den Umfang der Zulässigkeit solcher Datenbestände sowie Ihre Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsrechte informieren wir Sie gerne.
Wenn Sie mehr das Themengebiet Datenschutz erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Kooperations-Website zu besuchen: metropoldata.de.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Datenschutzbeauftragter – DSB (TÜV)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Spezialist für internationales Familienrecht
Anwalt Mediator (DAA)
Neben diesem Fachgebiet helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Nürnberg auch bei anderen Rechtsfragen. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.