KGH Anwaltskanzlei

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Spezialisierte Fachanwälte

KGH Anwaltskanzlei –
Ihr Rechtsanwalt für
Datenschutz in Nürnberg

Unsere Rechtsanwälte für Datenschutz

Nachdem Datenschutz in der Vergangenheit vor allem im staatlichen Bereich diskutiert wurde, kommt ihm im betrieblichen Bereich nicht zuletzt aufgrund einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit und Arbeitnehmerschaft immer mehr Bedeutung zu. Wir beraten Sie in Fragen des betrieblichen Datenschutzes unter besonderer Beachtung arbeitsrechtlicher Aspekte.

Datenschutz

Die Kanzlei KGH berät Sie jederzeit in Fragen des betrieblichen Datenschutzes unter besonderer Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Aspekte.

Dies umfasst die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ebenso wie rechtliche Aspekte der Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Datenverarbeitung gegen unbefugte Eingriffe von außen und innen oder die Ausarbeitung einer betriebsinternen Datenschutzordnung als Bestandteil einer umfassenderen Betriebsordnung.

Was Unternehmen aufgrund der DSGVO beachten müssen

Das Datenschutzrecht hat die Aufgabe, personenbezogene Daten zu schützen.

Seit 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, verschärft die Pflichten der Verantwortlichen und stärkt die Rechte des Betroffenen.

In Unternehmen ist Datenschutz auch ein Qualitätsmerkmal und muss spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO rechtskonform umgesetzt sein. Unsere Anwälte aus dem Bereich Datenschutz der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg und Fürth beraten Sie gerne, wie Sie die Anforderungen zum Datenschutz erfüllen.

Rechtskonforme Beachtung des Datenschutzes im Unternehmen

Verantwortlich für den Datenschutz ist der jeweilige Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens. Dieser haftet im Falle von Verstößen.

Für den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ist es deshalb wichtig, Hilfe eines Experten oder eines kompetenten Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen.

Lassen Sie sich bei Themen rund um Datenschutz von unseren Anwälten beraten und vermeiden Sie Verstöße und hohe Bußgelder.

Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich in der Regel auf 190 € zzgl. MwSt.

Datenschutz bei Verträgen

Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder IT- Verträgen prüfen wir, inwieweit Belange des Datenschutzes, insbesondere des Beschäftigtendatenschutzes, berücksichtigt werden müssen. Falls nötig überarbeiten wir Ihre alten Verträge gemäß der aktuellen Datenschutzregeln.

Datenschutzbeauftragter

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, benötigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwingend einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen:

  • Beratung der Unternehmensleitung
  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
  • Hinwirken auf die Einhaltung des Datenschutzes
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für Datenschutzfragen intern und extern
  • Vertretung des Unternehmens in Datenschutzfragen
  • Ansprechpartner für Beschwerden
  • Durchführung von Vorabkontrollen
  • Erstellung eines Öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung

Für ein Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter, beispielsweise ein Anwalt, oft von Vorteil:

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

Unsere
Fachanwälte

Armin Goßler
Armin Goßler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Oliver Fouquet
Oliver Fouquet

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bernd Kreuzer
Bernd Kreuzer
Fachanwalt für Familienrecht
Spezialist für internationales Familienrecht
Anwalt Mediator (DAA)
  • Hohe Flexibilität durch variable Vertragslaufzeiten
  • Kein besonderer Kündigungsschutz
  • Absicherung vor Schäden durch Haftpflichtversicherung
  • Kenntnis von aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung
  • Regelmäßiger Austausch durch Expertennetzwerk
  • Kostenkontrolle
  • Keine Extrakosten durch Schulungen oder Arbeitsausfall
  • Vermeidung von Interessenkonflikten

Folgen bei Nichtbeachtung

Die DSGVO sieht bei Verstößen gegen den Datenschutz hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. €, oder von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor.

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

Name der verantwortlichen Stelle

KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB

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2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:

Geschäftsführung

Bernd Kreuzer, Armin Goßler, Carl-Peter Horlamus, Oliver Fouquet, Stefan Böhmer, Oliver Stigler

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3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Anschrift der verantwortlichen Stelle

Fürther Straße 98-100

90429 Nürnberg

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4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Zum Zweck der Berufsausübung der KGH Anwaltskanzlei Kreuzer Goßler Horlamus und Partner mbB werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Dies sind insbesondere:

  • Personalien (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Beruf/Branch
  • Einkommensdaten (Lohn, Gehalt, sonstige Einkünfte)
  • Vermögensdaten (Immobilien, Kapitalanlagen, Sonstiges)
  • Vertragsdaten

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5. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien

  • Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind:
  • Kunden/Mandanten/Prozessgegner (Adressdaten, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, soweit zur Vertrags-/Mandatsabwicklung erforderlich, sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäfts-/Mandatsbeziehung erforderlich sind.)
  • Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Rentner, Unterhaltsberechtigte sowie Angehörige (Bewerbungsdaten wie Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und zu Qualifikationen, evtl. Vorstrafen; Vertrags-/Stamm- und Abrechnungsdaten einschließlich Daten zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, zur Lohnsteuer und Sozialversicherung; Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich; Transaktions- und Leistungsdaten; Name und Alter von Angehörigen wo für Sozialleistungen relevant; Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter anvertraute Vermögensgegenstände; Kontaktinformationen; Mitarbeiterstatus; Qualifikationen; Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang; Gesundheitsdaten; Notfallkontaktdaten wie vom Mitarbeiter gemachte Angaben zu ausgewählten Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen, zu Zwecken der Personalverwaltung und -steuerung, der Kommunikation sowie der Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
  • Vermittler-/Makler-/Agenturen (zur Verwaltung und Steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Mieter (i.w. Adress- und Vertragsdaten)
  • Geschäftspartner und Agenturen, Vermittler und Makler (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Lieferanten (Adress- und Funktionsdaten) und
  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen auch soweit es sich dabei um juristische Personen handelt (Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen

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6. Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).
  • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag.
  • Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist.

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7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

  • Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.
  • Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
  • Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.

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8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

  • Eine Übermittlung in Drittstaaten findet derzeit grundsätzlich nicht statt.
  • Ausnahmsweise erfolgt dann eine Übermittlung, wenn diese zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Aber auch im privaten Bereich spielen Fragen des Datenschutzes eine Rolle, etwa bei SCHUFA-Einträgen oder bei sonstigen Speicherungen Ihrer personenbezogenen Daten. Über den Umfang der Zulässigkeit solcher Datenbestände sowie Ihre Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsrechte informieren wir Sie gerne.

Wenn Sie mehr das Themengebiet Datenschutz erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Kooperations-Website zu besuchen: metropoldata.de.

Ihre Rechtsanwälte in Nürnberg

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