Im Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Solange es nur bei einem Blechschaden bleibt, ist grundsätzlich alles halb so wild. Dennoch kann es zu Ärgernissen kommen, zum Beispiel dann, wenn keine Partei die Verantwortung übernehmen möchte oder sich die Versicherungen querstellen.
Wenn es kracht, gibt es einige Aspekte, die aus rechtlicher Sicht zu beachten sind:
Sämtliche Angaben, die zum Unfallhergang gemacht werden, können später potenziell nachteilig ausgelegt werden. Deshalb sollte man sich hier möglichst zurückhalten und nur die nötigsten Informationen an die Polizei und den Unfallgegner weitergeben. Lediglich Aussagen zu den Personalien sowie den Fahrzeugs- und Versicherungsinformationen müssen gemacht werden.
Gibt es Personen, die den Unfall beobachten konnten? Falls ja, sollten deren Personalien aufgenommen werden, damit sie später zwecks einer Aussage kontaktiert werden können.
Macht die Versicherung ein schnelles Angebot, sollte dieses nicht unbedacht angenommen sondern sorgfältig geprüft werden.
Hat der Unfall zu Verletzungen geführt, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Das gilt auch dann, wenn es sich um sehr leichte Verletzungen handelt. Der Personenschaden durch den Verkehrsunfall kann später nur geltend gemacht werden und Schmerzensgeld einbringen, wenn er dokumentiert wurde.
Viele Menschen zögern, einen Anwalt beim Autounfall hinzuzuziehen, weil sie sich vor hohen Kosten fürchten. Trifft den Unfallgegner die volle Schuld oder liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, entstehen keinerlei Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen. Die Anwaltskosten im Falle eines Verkehrsunfalls können also sehr gering ausfallen.
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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