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Ihr Rechtsanwalt für
Erbrecht in Nürnberg –
KGH Anwaltskanzlei
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht
Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen stets eine große emotionale Belastung. Noch dazu sehen Sie sich in diesen schweren Zeiten mit weitreichenden rechtlichen Fragen konfrontiert.
Die Anwälte der Kanzlei KGH aus Nürnberg Bernd Kreuzer (Fachanwalt für Familienrecht) und Stefan Böhmer (Fachanwalt für Familien- und Erbrecht) bietet Ihnen professionelle Hilfe und steht Ihnen in allen Fragen des Erbrechts beratend und informierend zur Seite.
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!
Testament
Sie wollen Ihr Vermögen nur bestimmten Personen zukommen lassen, weil die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht? Sie befürchten Streitigkeiten unter den Angehörigen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Ihr Vermögen erben?
Durch ein Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen und nur die von Ihnen gewünschten Personen als Erben einsetzen.
Fachanwalt für Familienrecht Bernd Kreuzer und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Stefan Böhmer beraten Sie umfassend über die möglichen Verfügungen, die Sie in einem Testament treffen können, insbesondere:
- Erbeinsetzung
- Enterbung
- Aussetzung eines Vermächtnisses
- Auflagen
- Teilungsanordnung
- Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker
- Pflichtteilsentziehung und -beschränkung
Für die Errichtung eines Testaments stehen Ihnen unterschiedliche Formen zur Verfügung:
- eigenhändiges Testament
- öffentliches Testament
Die Anwälte der Kanzlei KGH aus Nürnberg Bernd Kreuzer und Stefan Böhmer informieren und beraten Sie zu den möglichen Formen der Testamentserrichtung. Nehmen Sie Kontakt auf!
Hier finden Sie mehr zum Thema Testament.
Erbvertrag
Sie wollen jemanden als Erben einsetzen? Oder ein Vermächtnis erteilen?
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass Sie sich beim Erbvertrag gegenüber Ihrem Vertragspartner binden. Ein dem Erbvertrag widersprüchliches Testament ist daher unwirksam.
Jedoch können Sie zu Lebzeiten mit Ihrem Vermögen grundsätzlich trotz eines Erbvertrages tun und lassen was Sie wollen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Z.B. in Form der beeinträchtigenden Schenkung. Dies ist dann der Fall, wenn Sie als vertragsmäßig gebundener Erblasser wesentliche Teile Ihres Vermögens an Dritte verschenken.
Wenn Sie einen Erbvertrag schließen wollen, oder einen Erbvertrag abgeschlossen haben und diesen wieder aufheben wollen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht. Dieser kann Sie zu allen Fragen bezüglich des Erbvertrages umfassend beraten und informieren.
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Pflichtteil
Sie sind Kind, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers und wurden von diesem durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen?
Ärgern Sie sich nicht zu sehr, Sie haben dennoch einen Anspruch auf einen Teil der Erbschaft. Dieser Pflichtteil sichert nahen Angehörigen des Erblassers eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass.
Die Nürnberger Rechtsanwälte Bernd Kreuzer und Stefan Böhmer (Fachanwalt für Erbrecht) beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Pflichtteils, insbesondere die Höhe des Pflichtteils und den sog. Zusatzpflichtteil.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erblasser dem an sich Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei KGH aus Nürnberg beraten Sie auch zu diesen Voraussetzungen umfassend.
Hier finden Sie mehr zum Thema Pflichtteil.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen. Sie ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet, sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer oder sonstigen Erwerbers an.
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Stefan Böhmer und Fachanwalt für Familienrecht Bernd Kreuzer aus Nürnberg beraten Sie umfassend zum Thema Erbschaftssteuer, insbesondere:
- steuerfreie Gegenstände
- Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum
- Steuerbefreiung für betriebliche Vermögen
- Steuerfreibetrag
- Versorgungsfreibetrag
- Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
- Möglichkeit der Steuervermeidung oder -verminderung
Jeder der Erbschaftssteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt schriftlichen anzuzeigen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Erbe den Freibetrag übersteigt oder welche Kosten Sie abziehen können, sollten Sie sich daher unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden.
Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Stefan Böhmer und Fachanwalt für Familienrecht Bernd Kreuzer verfügen über die besondere Qualifikation, Sie auch zum Thema Erbschaftssteuer umfassend beraten zu können.
Gesetzliche Erbfolge
Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, das die Erbfolge regelt, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge.
Das Gesetz sieht in der Regel vor, dass das Erbe in erster Linie an die Kinder und den Ehepartner des Verstorbenen geht. Generell lässt sich die Erbfolge in fünf Ordnungen einteilen, sodass, je nach Verwandtschaftsverhältnissen, unter anderem auch die Geschwister, Eltern oder Großeltern des Verstorbenen als Erben infrage kommen.
Sie haben Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und wünschen eine kompetente Beratung? Unsere Rechtsanwälte für Familien- und Erbrecht, Bernd Kreuzer und Stefan Böhmer, betreuen Sie gerne und stehen Ihnen im persönlichen Gespräch mit Rat und Tat zur Seite.
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