Die Beratungskompetenz von KGH erstreckt sich auf die gesamten für die Existenzgründung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Wenn Sie eine Rechtsberatung in puncto Gründung benötigen, steht Ihnen unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Carl-Peter Horlamus, gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Diese Rechtsberatung beginnt mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, der Wahl der richtigen Rechtsform und geht über die Vorgaben für die Unternehmensbezeichnung, die Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Genehmigungserfordernisse, eventuell anzumeldende Schutzrechte, die Gestaltungsmöglichkeiten für den Erwerb eines Unternehmens, und die arbeitsrechtlichen Vorgaben bei Gründung und Betriebsübernahme bis hin zur Gestattung der notwendigen Verträge/AGB für den Betrieb.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Carl- Peter Horlamus gehört seit Jahren zum Existenzgründer-Referenten Team der IHK-Akademie Mittelfranken und unterrichtet die dortigen Teilnehmer umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Gründungsvorhaben. Dementsprechend betreut er auch Existenzgründer im Einzelmandat.
In unserer Nürnberger Kanzlei bieten wir Ihnen Fachanwälte:
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht