Spezialisierte Fachanwälte
Bankrecht in Nürnberg
Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht
Fachanwälte für Bank- und Kapitalrecht bei der KGH Anwaltskanzlei aus Nürnberg sind Carl-Peter Horlamus und Oliver Stigler. Beide beraten Sie gerne umfassend in allen Fragen des Bank- und Kapitalrechts.
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Bankrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Bankrechts, welche sowohl aus der Vertretung von Kunden als auch Banken herrühren.
Unsere Vertretungskompetenz erstreckt sich auf die gesamte Banktätigkeit beginnend mit den verschiedenen Einlagegeschäften, über den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die unterschiedlichen Kreditgeschäfte und Kreditsicherungen, bis hin zum Auslandsgeschäft.
Hinzu kommen die Bereiche des Kapitalmarktrechts wie Emissionsgeschäft, Effektengeschäft, Depotgeschäft, Wertpapiere, Termingeschäfte usw.(s. auch Kapitalanlagerecht ).
Bei Beratungsbedarf in Spezialgebieten wie diesen sind Spezialkenntnisse erforderlich, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.
Bank- und Kapitalanlagerecht
Haben Sie auf Anraten eines Finanzberaters Ihr Erspartes in Immobilien, Kapitalgesellschaften, Investment-Fonds, Schuldverschreibungen und stille oder atypische Gesellschaftsbeteiligungen angelegt und damit einen Verlust erlitten? Möchten Sie Kreditvertrag, Lebensversicherung oder Bausparvertrag kündigen oder widerrufen? Die Anwälte der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg beraten Sie gerne zu den jeweiligen Verträgen, zum Widerrufsrecht und den Möglichkeiten einer Kündigung. Im Falle einer Falschberatung oder Anlagebetrugs prüfen unsere Anwälte Ansprüche auf Schadensersatz.Beratung für Kapitalanleger in Nürnberg
Bei Problemen mit Ihrer Kapitalanlage prüfen die Anwälte der KGH Nürnberg in einer Erstberatung Ihre Verträge, Rechte und Erfolgsaussichten. Die Kosten für eine Erstberatung sind in den meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten.Falschberatung oder Anlagebetrug – Berater verklagen?
Wurden Sie zu Ihrer Kapitalanlage falsch beraten, zu riskanten Finanzprodukten überredet oder sogar betrogen? Die Anwälte der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg können bei Falschberatung die Verträge Ihrer Anlagen prüfen, ob Sie bei der Anlageberatung sorgfältig beraten und über Verlustrisiken aufgeklärt wurden. Stellen wir Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten fest, berechnen wir mit Ihnen den eingetretenen Schaden und machen den Berater dafür haftbar. Wurden Sie Opfer eines Anlagebetrugs? Unser Anwälte können in Ihrem Namen Strafanzeige erstatten, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nehmen und ggf. einen Teil der Gelder noch über Beschlagnahme- und Arrestverfahren sichern. Wird bei Falschberatung oder Betrug die Haftung abgelehnt, oder Beratungsfehler abgestritten, können Sie mit Hilfe der KGH Anwaltskanzlei Ihren Berater verklagen.Kapitalanlage beenden: Kündigung oder Widerruf
Möchten Sie eine Kapitalanlage widerrufen oder kündigen oder wurde Ihnen ein Kreditvertrag, Lebensversicherung oder Bausparvertrag gekündigt? Verbraucherverträge unterliegen dem Widerrufsrecht. Ob noch die Möglichkeit eines Widerrufs besteht, hängt von der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung ab. Unsere Anwälte können prüfen, ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben und Musterwiderrufsbelehrungen entspricht. Für die Kündigung Ihrer Vermögensanlage können wir prüfen, welche Kündigungsmöglichkeit besteht, wie lange die Kündigungsfristen sind und ob das Recht einer außerordentlichen Kündigung besteht. Je nach Fall bestehen Schadensersatzansprüche, die wir für Sie geltend machen können und auch falls nötig gerichtlich einklagen.Unsere
Fachanwälte
In unserer Nürnberger Kanzlei bieten wir Ihnen Fachanwälte:

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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