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Bußgeld und
Bußgeldkataloge

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Täglich flattern unzählige Bußgeldbescheide in die Briefkästen deutscher Autofahrer und sorgen für schlechte Laune. In aller Regel geht es dabei um Geschwindigkeitsüberschreitungen, für die saftige Bußgelder oder sogar Fahrverbote angesetzt sind. Doch muss man einen solchen Bescheid zwingend hinnehmen? Und was kann man stattdessen tun? Diese und weitere Fragen zum Thema werden nachfolgend beantwortet.

Fehlerhaftigkeit von Bußgeldern

Eine Untersuchung, die sogenannte Blitzerstudie, des AvD (Automobilclub von Deutschland) aus dem Jahr 2009 zeigte auf, dass rund 80 % der Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fehler enthalten, wobei einige sogar den Rahmen der Legalität sprengen. Dabei sind folgende Fehlerquellen gängig:

  • Messgeräte mit fehlender Eichung oder technischen Defekten
  • Fehlerhafte Bedienung durch die Messbeamten
  • Mangelnde Dokumentation

Darüber hinaus kommt es manchmal zu Verwechslungen der Betroffenen, auch aufgrund undeutlicher und somit unbrauchbarer Blitzfotos.

Bußgeldbescheide und Fahrverbote anfechten

Fahrverbote bedeuten für die Betroffenen in erster Linie eine enorme Einschränkung ihrer Mobilität und wirken sich dadurch maßgeblich auf deren Alltag aus. Selbst wenn dem Bescheid keine Fehler zugrundeliegen, kann der Antritt des Fahrverbots unter Umständen vermieden werden. Durch intensive Prüfungen der vorliegenden Beweise und der Gründe, die die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen, lässt sich dies oftmals abwenden. Zudem können Ausnahmefälle mit besonderer Härte ein Fahrverbot ausschließen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Verbot die Existenz des Betroffenen bedroht.

Höheres Bußgeld seit dem Bußgeldkatalog von 2009

Der „neue“ Bußgeldkatalog, der seit 2009 gilt, sieht deutlich höhere Bußgelder für Abstandsverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Hinsichtlich der Dauer von Fahrverboten enthält der Bußgeldkatalog jedoch keine nennenswerten Neuerungen.

Kompetente Unterstützung bezüglich Bußgeld

Ihnen liegt ein Bußgeldbescheid vor, den Sie nicht einfach hinnehmen möchten? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Anwalt für Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und prüfen, ob die Zahlung des Bußgelds oder der Antritt des Fahrverbots abwendbar ist.

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Oliver Fouquet
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