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Gesellschaftsrecht - Firmengründung, Gesellschaft gründen, GbR oder GmbH

Möchten Sie eine Firma, eine GbR, GmbH, OHG, KG, UG oder AG gründen? Wir erklären Ihnen die wesentlichen Unterschiede und wie Sie bei einer Unternehmensgründung am besten vorgehen.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Ausschlaggebend ist der Zweck Ihres Unternehmens und mit wem Sie gründen möchten. Wenn Ihre Mitgesellschafter im Unternehmen mitarbeiten werden, bietet sich eine Personengesellschaft an, wie die GbR oder OHG. Werden Mitgesellschafter gesucht, um Firmenkapital zu stellen, spricht dies für eine KG oder eine juristische Person in Form einer GmbH, UG oder AG.

Je nach dem Zweck ist auch die steuerrechtliche Seite besonders zu berücksichtigen.

Wenn eine persönliche Haftung begrenzt werden soll, fällt die Entscheidung auf eine GmbH, UG oder AG. Bei einer GbR, einer OHG und teilweise bei der KG haften im Falle einer Insolvenz die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Beratung zur Firmengründung in Nürnberg

Wenn Sie eine Firma oder eine Gesellschaft gründen möchten, kann Ihnen eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für und Gesellschaftsrecht helfen.

Bei der Beratung klären die Anwälte der KGH Nürnberg/Fürth für Sie, welche Gesellschaftsform für Ihr zukünftiges Unternehmen geeignet ist und erstellt anschließend die notwendigen Verträge zur Firmengründung.

Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich in der Regel auf 190 € zzgl. MwSt.

Checkliste Unternehmensgründung

Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie folgende Punkte beachten und regeln:

  1. Genauen Zweck des Unternehmens
  2. Firmenname
  3. Gesellschaftsbeteiligungen
  4. Geschäftsführung und -vertretung
  5. Gewinn- und Verlustverteilung
  6. Dauer der Gesellschaft und Kündigung
  7. Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Beendigung
  8. Ausscheiden eines Gesellschafters und Regelungen zur Abfindung

Anhand dieser Vorgaben erstellen wir für Sie den Gesellschaftsvertrag, die GmbH-Satzung oder den Geschäftsführerdienstvertrag.

Gesellschaftsstreitigkeiten – Was tun?

Gibt es Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, soll der Geschäftsführer abberufen werden oder die Gesellschaftsanteile aus wichtigem Grund eingezogen werden?

Die Anwälte der KGH Anwaltskanzlei Nürnberg und Fürth prüfen für Sie gerne die vertraglichen Regelungen und Ihre Ansprüche, damit Sie sich richtig verhalten.

In den Versammlungen der Gesellschafter oder im Streitfall vor Gericht vertreten unsere Fachanwälte für und Gesellschaftsrecht Sie kompetent und zuverlässig.

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Carl-Peter Horlamus
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