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Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, ein Testament aufzusetzen. Wenn Verstorbene kein Testament hinterlassen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, die die Verteilung der Erbschaft regelt.

Doch es gibt viele gute Gründe, sich rechtzeitig um das eigene Testament zu kümmern. Nur mit einem Testament hat man die Möglichkeit, die Verteilung des Erbes – unter Berücksichtigung des Pflichtteils – selbst zu bestimmen. Außerdem sorgt ein Testament dafür, dass die Angehörigen den Willen des Verstorbenen kennen und beugt somit Familienstreitigkeiten vor.

Der Inhalt des Testaments

Es gibt bestimmte Inhalte, die in jedem Testament einen festen Platz einnehmen. Dazu gehört die Festlegung der Erbeinsetzung, also das Bestimmen der Erben und der Erbquoten, sowie die Nennung von Ersatzerben. Ersatzerben kommen dann zum Zug, wenn die eigentlich bestimmten Erben das Erbe nicht mehr antreten können. In Familien mit minderjährigen Kindern ist es zudem nötig, einen Vormund zu bestimmen. Sollten die Eltern versterben, bevor das Kind die Volljährigkeit erlangt, verwaltet der Vormund das Erbe für die verbleibende Zeit. Bestehen Zweifel daran, dass die Umsetzung des Testaments reibungslos über die Bühne gehen wird, kann es zudem Sinn ergeben, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Mögliche Formen des Testaments

Formal gibt es zwei Optionen, das Testament aufzusetzen. Es kann entweder handschriftlich verfasst oder von einem Notar beglaubigt werden. Entscheidet man sich für die handschriftliche Variante, sollte man darauf achten, unbedingt Datum, Ort und Unterschrift hinzuzufügen. Beglaubigte Testamente haben den Vorteil, dass durch ihr Vorliegen eventuell kein Erbschein benötigt wird.

Das Testament ändern oder widerrufen

Das Testament kann durch den Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dies ist unter Umständen nötig, wenn sich dessen Vermögensstrukturen oder Familienverhältnisse zu Lebzeiten verändern. Der Umfang des Widerrufs wird hauptsächlich durch Erbverträge oder gemeinschaftliche Ehegattenverträge, auch Berliner Testament genannt, eingeschränkt.

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