Das deutsche Handelsrecht ist durch das Handelsgesetzbuch mit seinen Nebengesetzen geregelt und umfasst die geltenden Rechtsnormen für Kaufleute. Es betrifft dabei nicht nur gesetzlich eingetragene Kaufleute, sondern auch Gesellschaften, wie KGs und GmbHs, sowie Aktiengesellschaften.
In aller Regel greift das Handelsrecht, sobald eine der Parteien die Kaufmannseigenschaft besitzt. Davon ausgenommen sind wenige Regelungen, die nur gelten, sofern alle beteiligten Rechtssubjekte in die Kategorie “Kaufmann” fallen. Anders als man von der reinen Begrifflichkeit schließen könnte, bezieht sich das Handelsrecht nicht ausschließlich auf Handeltreibende. Stattdessen gilt es auch für Dienstleister, Handwerk und Industrie.
Innerhalb der EU wird das Handelsrecht durch gemeinschaftliche Richtlinien harmonisiert. Diese erstrecken sich über viele Aspekte, decken bis heute aber nicht alle Belange des Handelsrechts vollständig ab, sodass es immer wieder zu Differenzen bezüglich national geltender Richtlinien im internationalen Geschäft kommen kann.
Bei Belangen des Handelsrechts bietet sich oftmals das Aufsuchen eines Anwalts an. Unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht, Carl-Peter Horlamus und Armin Goßler stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie in sämtlichen Anliegen rund um handels- und gesellschaftsrechtliche Themen.
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