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Fachanwalt für Betriebsverfassungsrecht bei der KGH Anwaltskanzlei aus Nürnberg ist Armin Goßler. Er berät Sie gerne umfassend in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts.

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Betriebsverfassungsrecht

Dieser Teil des kollektiven Arbeitsrechts regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebs-/ Personalrat bzw. sonstigen Arbeitnehmervertretungen.

Neben Fragen, wann und wie ein Betriebsrat zu bilden ist, inwieweit Arbeitgeber hierfür Kosten zu erstatten haben und welche rechtliche Stellung Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen im Betrieb haben, liegen die meisten Streitigkeiten bei der Ausübung der betrieblichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Bestimmung des Umfangs und der Durchsetzung derartiger Rechte bzw. der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, der Vorbereitung und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, der Durchführung von Betriebsänderungen, wie der Einschränkung, Stilllegung und der Verlegung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen, dem Zusammenschluss oder der Spaltung und der grundlegenden Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks, der Betriebsanlagen und der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren, erforderlichenfalls einschließlich des Abschlusses von Interessenausgleich und Sozialplan, sowie anlässlich von Streitigkeiten bei Abschluss und Inhalt von Betriebsvereinbarungen vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht.

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