KGH Anwaltskanzlei

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FAQ

Frequently Asked Questions

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Anworten darauf

Was kann KGH für mich tun?

Die KGH Anwaltskanzlei vertritt und berät Privatleute und Unternehmer in allen relevanten Lebens­ und Rechtsbereichen. Wir führen für Sie Gerichtsverfahren und beraten Sie umfassend und aus einer Hand. Mit 9 Fachanwaltsgebieten arbeiten wir gebietsübergreifend mit dem jeweils spezialisierten Kollegen um Ihre rechtlichen Probleme zu lösen.

Wann sollte ich mich an KGH wenden?

So früh wie möglich. Nach unserer Erfahrung vermeiden Sie nicht nur rechtliche Probleme sondern auch Kosten, wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen.

Wann muss ich einen Anwalt beauftragen?

Vor den Landes­ und Oberlandesgerichten sowie in Familienstreitsachen vor dem Amtsgericht besteht Anwaltszwang. Allerdings ist es in jedem Gerichtsverfahren zu empfehlen, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, der mit den Formalien vertraut ist und die Abläufe kennt.

Was kostet KGH?

Wir unterliegen dem Vergütungssystem nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung. Danach wird den Rechtsanwaltsgebühren ein gesetzlich definierter Streitwert zu Grunde gelegt.

Bei der außergerichtlichen Vertretung bieten wir jedoch auch die Möglichkeit, unsere Tätigkeit nach Aufwand zu vergüten, entweder als vereinbarte Pauschale für ein konkretes Beratungspaket oder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes. Dieser beträgt in der Regel 250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?

Im Gerichtsverfahren legt das Gericht derjenigen Prozesspartei die Kosten auf, die im Verfahren unterliegt, die obsiegende Partei erhält die von ihr voraus gezahlten Kosten von der Gegenseite erstattet.

Wann und wie rechnet KGH die Kosten mit mir ab?

Zeitnah erhalten Sie von uns eine Abrechnung sobald eine Tätigkeit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt von uns erbracht wurde. Im Falle eines Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren erhalten Sie dann die bezahlten Kosten von der Gegenseite zurückerstattet.

Warum ist eine Originalvollmacht notwendig?

Bei Abgabe von Erklärungen für Sie wie z. B. Kündigungen, Abmahnungen, Anfechtungen usw. sind diese nur unter Vorlage einer Originalvollmacht wirksam. Im Gerichtsverfahren kann die Vorlage einer Originalvollmacht vom Gegner verlangt werden.

Warum ist die Vollmacht so umfangreich?

Die Vollmacht dient dazu, Sie umfassend zu vertreten. Selbstverständlich ist die Vollmacht immer dahingehend eingeschränkt, dass sie nur insoweit dient, wie sie für den uns erteilten Auftrag zweckmäßig ist.

Was müssen Sie zu einer Erstberatung mitbringen?

Möglichst sämtliche vorliegende Unterlagen zu Ihrem Fall, sowie sämtliche Beweismittel, Urkunden, vollständige Namen und Adressen eventueller Zeugen.

Wie werde ich über den weiteren Ablauf informiert?

Sie erhalten von jedem Poststück, das wir versenden, eine Abschrift und bekommen jeden Posteingang weitergeleitet.

Wie nehme ich am besten Kontakt mit meinem Anwalt auf?

Sie erreichen jeden unserer Anwälte unter seiner direkten E­Mail­Adresse, über seine Fachsekretärin unter der jeweiligen Durchwahl und natürlich über unsere Zentrale.

Sie haben weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder über das Kontaktformular.

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