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Softwarerecht in Nürnberg
Unsere Rechtsanwälte für Softwarerecht
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Lasten- bzw. Pflichtenheften, bei Modalitäten der Abnahme, Streitigkeiten über Leistungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütung.
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Softwarerecht
Im Softwarerecht beraten wir Sie bereits im Rahmen der Vertragserstellung, da hier bereits die Weichenstellung hinsichtlich der anzuwendenden Vorschriften für Gewährleistungsrechte und Verjährungsvorschriften erfolgt. Weiterhin empfiehlt es sich, die ordnungsgemäße Erstellung von Lasten- bzw. Pflichtenheften ebenfalls in den Vertrag aufzunehmen und auch die Modalitäten der Abnahme, an die die Rechtsprechung hohe Anforderungen stellt, eindeutig zu regeln.
Bei Streitigkeiten über Leistungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen, werden wir für Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Vergütung, als auch im Rahmen der Gewährleistung sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich tätig.
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