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Spezialisierte Fachanwälte

Scheidungsanwalt in
Nürnberg

Unsere Scheidungsanwälte für Scheidungsrecht

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, engagierten Scheidungsanwalt in Nürnberg und Umgebung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Unsere Kanzlei setzt sich aus acht erfahrenen Fachanwälten zusammen, die sich Ihrem Anliegen zuverlässig annehmen. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über einige wichtige Fragen, die sich rund um das Thema Scheidung stellen.

Weiterführende Fragen beantwortet Ihr Scheidungsanwalt der KGH in Nürnberg gerne im persönlichen Gespräch.

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Anschrift
Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg

 Telefon:
0911/323860

 E-Mail:
info@kgh.de

Was genau ist das Trennungsjahr?

Bevor eine Scheidung vollzogen werden kann, muss das sogenannte Trennungsjahr eingehalten worden sein. Dieses sieht eine konstante, zwölfmonatige Trennung von Tisch und Bett vor.

Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?

Möchte man einen Scheidungsantrag einreichen, ist dies in der Regel nach circa neun Trennungsmonaten möglich. Die Einreichung kann nur durch einen Scheidungsanwalt in Nürnberg erfolgen.

Wie sollte beim Auszug mit der gemeinsamen Wohnung verfahren werden?

Nachdem die Trennung feststeht, dauert es meist nicht mehr lange, bis ein Partner seine Sachen packt und die gemeinsame Wohnung verlässt. Um späteren möglichen Komplikationen vorzubeugen, sollte der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden. Nur wenn dies geschieht ,ist klar, dass der Partner, der ausgezogen ist, nicht mehr für die Zahlung der Miete verantwortlich ist und der in der Wohnung verbliebene Partner hat die Möglichkeit, den Mietvertrag bei Bedarf im Alleingang zu kündigen.

Wie werden die Rentenansprüche der Partner errechnet?

Bei der Berechnung der jeweiligen Rentenansprüche wird mit Punkten gearbeitet. Jedem Ehepartner wird die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte abgezogen und dem jeweils anderen zugerechnet. Das Verfahren gestaltet sich gleich, ganz egal ob es um private Rentenverträge oder um die Betriebsrente geht. Kurzum: Beide Ehepartner haben zum Ende des Ausgleichs die gleiche Anzahl an Punkten.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Wenn Ehepartner A während der Ehe einen Rentenanspruch von 800€ erwirtschaftet hat und Partner B im selben Zeitraum 400€ an Rente angesammelt hat, gehen 400€ von Partner A an Partner B und 200€ von Partner B an Partner A. Letztendlich erhält also jeder Ehepartner 600€ an Rentenansprüchen.

Folglich erlöschen jegliche Möglichkeiten eines Partners, bei Erreichung des Rentenalters Zahlungsansprüche an den anderen zu erheben. Rentenbeträge, die vor der Eheschließung oder aber danach gewonnen werden, finden keine Berücksichtigung.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren und welche Kosten fallen an?

Im Durchschnitt nimmt das Scheidungsverfahren rund sechs Monate in Anspruch. Individuelle Gegebenheiten können aber dazu führen, dass mehr oder weniger Zeit benötigt wird. Dabei hängt die Dauer mitunter davon ab, wie lange die Rentenversicherungen brauchen, um die jeweils bestehenden Anwartschaften mitzuteilen. Was die Kosten betrifft, so können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Hier kommt es vor allem auf das Einkommen der Beteiligten an.

Wie wird eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt?

In Deutschland können generell nur gerichtliche Scheidungen anerkannt werden, was Scheidungen, die beispielsweise vor einem Konsulat oder einer Botschaft vollzogen werden, ausschließt. Besitzen beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung lediglich eine ausländische Staatsangehörigkeit, muss keine Anerkennung in Deutschland erfolgen. Liegen dagegen deutsche Staatsbürgerschaften vor, erfolgt die Anerkennung über das zuständige Oberlandesgericht.

FAQs zum Thema Scheidungsanwalt in Nürnberg

Sobald Ihr Scheidungsantrag bei unserem Scheidungsanwalt in Nürnberg eingeht, werden wir uns binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können dazu unser Online-Scheidungsformular verwenden oder den Scheidungsantrag downloaden und ausdrucken und uns per Post oder per Fax übersenden.

Aufgrund Ihrer Angaben überprüfen wir die Scheidungsvoraussetzungen und werden Ihnen dann entweder einen Entwurf eines Scheidungsantrages zur Prüfung zukommen lassen oder Sie direkt kontaktieren, um ggf. noch offene Fragen zu klären.

Im Anschluss hieran reichen wir für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein und bemühen uns um ein möglichst beschleunigtes Verfahren.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden von Amts wegen die Rentenanwartschaften über den Versorgungsausgleich vom Gericht geklärt.

Sie werden deswegen vom Gericht die notwendigen Formulare zur Kontenklärung Ihrer Rentenanwartschaften erhalten.

Den Schriftverkehr mit dem Gericht sowie die Überwachung von Terminen und Fristen übernehmen wir für Sie.

Bei Fragen zu den Formblättern können wir Sie direkt beraten oder auch an die zuständigen Versorgungsträger weiterleiten, die vor Ort mit Ihnen die Formulare ausfüllen.

Sobald die Berechnungen der Rentenanwartschaften vorliegen, wird vom Familiengericht ein Scheidungstermin anberaumt werden, bei dem Sie persönlich erscheinen müssen.

In diesem Termin wird in der Regel die Scheidung ausgesprochen und die Rentenanwartschaften aufgeteilt. Bei diesem Termin werden Sie selbstverständlich von uns begleitet.

In der Regel ist damit das Scheidungsverfahren abgeschlossen.

Sollten sogenannte Scheidungsfolgesachen zu klären sein wie beispielsweise Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Güterrecht (Zugewinnausgleich), Hausrat oder Rechte an der Ehewohnung wird dies auf Antrag vom Familiengericht mitgeprüft und entschieden.

Sollten Ihre Fragen zu den Scheidungsfolgen nicht bereits über den Menüpunkt „Scheidungsfolgen“ beantwortet sein, so erreichen Sie uns direkt über unsere Kontaktseite.

Für das Scheidungsverfahren ist der sogenannte Gegenstandswert gesetzlich geregelt und wird gerichtlich festgelegt. Aus diesem Gegenstandswert ergeben sich dann einheitlich die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.

Sollten Sie bedürftig sein, so haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat im Regelfall  – aber nicht ausschließlich – derjenige, der auf ALG II Leistungen (Hartz IV) angewiesen ist. Das für die Prozesskostenhilfebewilligung notwendige Formular finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“.

Ihr Scheidungsanwalt in Nürnberg klärt für Sie vorab, ob Ihnen Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt wird, bevor ein Kostenvorschuss zu leisten ist. Dies ist erst dann der Fall, wenn das Gericht einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe versagt.

Für Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung insbesondere mit den Scheidungsfolgen machen wir Ihnen ein faires Angebot:

Teilen Sie uns Ihre Fragen oder Ihr Problem vorab per E-Mail mit. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Steht die Frage im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, beantworten wir Sie kostenlos. Ist die Frage vom Scheidungsverfahren nicht umfasst, teilen wir Ihnen vorab die Kosten einer Rechtsauskunft mit. Sie können dann selbst entscheiden.

Voraussetzung der Ehescheidung nach deutschem Recht ist, dass die Ehe zerrüttet ist.

Dies wird nach Ablauf des Trennungsjahrs vermutet. Sollten Sie bereits länger als drei Jahre getrennt leben, so ist diese Vermutung unwiderlegbar.

Für den Scheidungsantrag bedeutet das, dass dieser in der Regel frühestens nach zehn Monaten Trennung (von Tisch und Bett) bei Gericht eingereicht werden kann.

Wenn also aus Ihrer Sicht die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, so übersenden Sie uns das Formular zum Scheidungsantrag und wir werden uns umgehend nach Prüfung Ihres Scheidungsantrages mit Ihnen in Verbindung setzen, ob bzw. wann die Scheidung in Ihrem Fall eingereicht werden kann.

Bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte kommt eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht. Die Härtefallscheidung ist eine klare gesetzliche Ausnahme und nur in Einzelfällen erfolgreich, wenn es Ihnen völlig unzumutbar ist, länger an die Ehe gebunden zu sein ohne das Trennungsjahr abzuwarten.

Als ihr Scheidungsanwalt in Nürnberg empfehlen wir Ihnen die Frage, ob eine Härtefallscheidung in Ihrem Fall in Betracht kommt, vorab mit uns über unsere Kontaktseite zu klären.

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Unsere Scheidungsanwälte sind Fachanwälte des Familienrecht in Nürnberg. Eine Scheidung fällt in diesen Rechtsbereich. Nehmen Sie noch heute Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch auf.

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