Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, engagierten Scheidungsanwalt in Nürnberg und Umgebung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Unsere Kanzlei setzt sich aus acht erfahrenen Fachanwälten zusammen, die sich Ihrem Anliegen zuverlässig annehmen. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über einige wichtige Fragen, die sich rund um das Thema Scheidung stellen.
Weiterführende Fragen beantwortet Ihr Scheidungsanwalt der KGH in Nürnberg gerne im persönlichen Gespräch.
Bevor eine Scheidung vollzogen werden kann, muss das sogenannte Trennungsjahr eingehalten worden sein. Dieses sieht eine konstante, zwölfmonatige Trennung von Tisch und Bett vor.
Möchte man einen Scheidungsantrag einreichen, ist dies in der Regel nach circa neun Trennungsmonaten möglich. Die Einreichung kann nur durch einen Scheidungsanwalt erfolgen.
Nachdem die Trennung feststeht, dauert es meist nicht mehr lange, bis ein Partner seine Sachen packt und die gemeinsame Wohnung verlässt. Um späteren möglichen Komplikationen vorzubeugen, sollte der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden. Nur wenn dies geschieht ,ist klar, dass der Partner, der ausgezogen ist, nicht mehr für die Zahlung der Miete verantwortlich ist und der in der Wohnung verbliebene Partner hat die Möglichkeit, den Mietvertrag bei Bedarf im Alleingang zu kündigen.
Bei der Berechnung der jeweiligen Rentenansprüche wird mit Punkten gearbeitet. Jedem Ehepartner wird die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Rentenpunkte abgezogen und dem jeweils anderen zugerechnet. Das Verfahren gestaltet sich gleich, ganz egal ob es um private Rentenverträge oder um die Betriebsrente geht. Kurzum: Beide Ehepartner haben zum Ende des Ausgleichs die gleiche Anzahl an Punkten.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Wenn Ehepartner A während der Ehe einen Rentenanspruch von 800€ erwirtschaftet hat und Partner B im selben Zeitraum 400€ an Rente angesammelt hat, gehen 400€ von Partner A an Partner B und 200€ von Partner B an Partner A. Letztendlich erhält also jeder Ehepartner 600€ an Rentenansprüchen.
Folglich erlöschen jegliche Möglichkeiten eines Partners, bei Erreichung des Rentenalters Zahlungsansprüche an den anderen zu erheben. Rentenbeträge, die vor der Eheschließung oder aber danach gewonnen werden, finden keine Berücksichtigung.
Im Durchschnitt nimmt das Scheidungsverfahren rund sechs Monate in Anspruch. Individuelle Gegebenheiten können aber dazu führen, dass mehr oder weniger Zeit benötigt wird. Dabei hängt die Dauer mitunter davon ab, wie lange die Rentenversicherungen brauchen, um die jeweils bestehenden Anwartschaften mitzuteilen. Was die Kosten betrifft, so können keine pauschalen Angaben gemacht werden. Hier kommt es vor allem auf das Einkommen der Beteiligten an.
In Deutschland können generell nur gerichtliche Scheidungen anerkannt werden, was Scheidungen, die beispielsweise vor einem Konsulat oder einer Botschaft vollzogen werden, ausschließt. Besitzen beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung lediglich eine ausländische Staatsangehörigkeit, muss keine Anerkennung in Deutschland erfolgen. Liegen dagegen deutsche Staatsbürgerschaften vor, erfolgt die Anerkennung über das zuständige Oberlandesgericht.
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