Spezialisierte Fachanwälte
Wettbewerbsrecht
in Nürnberg
Schon bei der Planung unternehmerischer Maßnahmen wie Werbung, Sonder- und Räumungsverkäufen können wir Sie über die wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen beraten.
In wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie angefangen von der Unterlassungsaufforderung, über die Schutzschrift, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den Widerspruch, das Abschlussschreiben bis hin zum Hauptsacheverfahren.
Solche Verfahren betreffen meistens Unternehmen, die sich mit ihren Mitbewerbern auseinandersetzen.
Es kann aber auch den „kleinen Mann“ treffen, wenn er z.B. nur wegen einer Zeitungsannonce plötzlich eine Abmahnung eines Vereins gegen unlauteren Wettbewerb erhält. Hier gilt es dann, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich kompetent beraten zu lassen, weil auch wegen scheinbarer Nichtigkeiten regelmäßig erhebliche Prozess- und Kostenrisiken im Raume stehen.
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