Wenn Mieter nicht zahlen
Wenn Mieter nicht zahlen: Welche Maßnahmen können Vermieter ergreifen?
Wenn Mietzahlungen ausbleiben, läuten wohl bei jedem Vermieter die Alarmglocken. Leider ist man als Vermieter wahrscheinlich niemals gänzlich davor gefeit, an unzuverlässige, zahlungsunwillige Mieter zu geraten. Was also kann man tun, wenn die erwarteten Zahlungen nicht eintreffen und sich Mietrückstände ansammeln? Wir möchten Vermietern sinnvolle Vorschläge für mögliche Maßnahmen an die Hand geben und aufzeigen, wie sie im Fall der Fälle strategisch clever handeln können.
Rechtlicher Rat: Anwaltliche Beratung als Erste-Hilfe-Maßnahme
Das Mietrecht ist ein weites Feld, auf dem sich die meisten Vermieter nur grob auskennen. Das ist an und für sich auch nicht dramatisch, immerhin gibt es genau dafür Experten, die ihnen unterstützend zur Seite stehen können. Bei ausbleibenden Mietzahlungen ist eine rechtliche Beratung absolut anzuraten. Unser „Erste-Hilfe-Tipp“ bei Mietrückstand lautet also: Vermieter sollten zügig einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann die gegebenen Handlungsmöglichkeiten im individuellen Fall darlegen, bei der Planung des weiteren Vorgehens behilflich sein und dafür Sorge tragen, dass sich der Vermieter dabei in einem rechtssicheren Rahmen bewegt.
Kündigung: Die (fristlose) Kündigung aufsetzen
Von Mietern, die nicht bezahlen, möchte man sich als Vermieter natürlich möglichst schleunigst befreien. Das ist verständlich, doch ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. So kann das bestehende Mietverhältnis beispielsweise gegebenenfalls außerordentlich aufgelöst werden, wenn eine diesbezügliche Klausel im Mietvertrag festgeschrieben ist. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu übergeben und diesen genau prüfen zu lassen, ob und unter welchen Bedingungen eine (fristlose) Kündigung möglich ist.
Mahnbescheid: Ausstehende Zahlungen einfordern
Abgesehen vom Wunsch, die unliebsam gewordenen Mieter aus der Immobilie zu bekommen, ist dem Vermieter natürlich auch daran gelegen, die noch offenen Mietzahlungen zu erhalten. Ein Mahnbescheid, wie er im Optimalfall von einem fachkundigen Anwalt verfasst wird, kann die Mieter unter Umständen zur Zahlung bewegen. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, das einer offiziellen Mahnung gleichkommt, die offenen Beträge klar einfordert und eine Frist für die erwartete Zahlung definiert.
Räumungsklage: Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen
Zeigt der Mahnbescheid nicht die erhoffte Wirkung und von dem geschuldeten Geld fehlt auch nach Verstreichen der festgelegten Frist jede Spur, ist es an der Zeit, über eine Räumungsklage nachzudenken. Die Räumungsklage führt bei erfolgreichem Verlauf dazu, dass die zahlungsunfähigen Mieter die Immobilie per Räumungsurteil verlassen müssen. Auch bei diesem konsequenten nächsten Schritt ist die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts, der die Erfolgsaussichten der Klage einschätzen, die Klage danach aufsetzen und dem Vermieter während des Prozesses beistehen kann, Gold wert.
Absicherung: Mietausfallversicherung abschließen
Wie schon zu Beginn dieses Beitrags betont, kann sich vermutlich kein Vermieter voll und ganz davor schützen, an Mieter zu geraten, die die Miete nicht bezahlen. Diesem Risiko sollten sich Immobilienbesitzer, die das an und für sich lukrative Geschäft mit Mietern eingehen möchten, bewusst sein und sich entsprechend Gedanken darüber machen, wie sie sich absichern können. Eine recht verbreitete Option ist das Abschließen einer sogenannten Mietausfallversicherung, die einen durch zahlungsunfähige Mieter verursachten, finanziellen Verlust abpuffern kann.
Fazit: Richtiges Handeln bei ausbleibenden Mietzahlungen
Mieter, die die vereinbarte Miete nicht zahlen können oder wollen, sind ein Ärgernis, das dem Vermieter neben den finanziellen Nachteilen auch so einige schlaflose Nächte bescheren kann. Doch Immobilienbesitzer sind dieser unschönen Situation nicht optionslos ausgesetzt. Es gibt durchaus Maßnahmen, die sie ergreifen können, um die Sachlage zu ihrem Vorteil zu beeinflussen und eine möglichst zufriedenstellende Lösung zu erwirken. Hierfür benötigen sie allerdings dringend die Hilfe eines fachkundigen Anwalts von KGH, der sie rechtlich beraten und ihnen bei verschiedenen Schritten, wie etwa dem Aufsetzen eines Mahnbescheids oder dem Einreichen einer Räumungsklage, unter die Arme greifen kann.
Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
Fachanwältin für Mietrecht
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