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Kündigung wegen Beleidigung

2. Februar 2024

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Beamter im Ruhestand

Kündigung wegen Beleidigung: Fristen, Voraussetzungen und weitere rechtlich Regelungen im Überblick

In der Idealvorstellung gelingt es Arbeitnehmern selbstverständlich, sich in jeder denkbaren Situation freundlich, respektvoll und professionell zu verhalten. Die Realität zeichnet jedoch nicht selten ein anderes Bild: Sowohl zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch unter Kollegen oder sogar im Kontakt mit Kunden kann es zu Streitigkeiten kommen. In der Hitze des Gefechts kann dann auch mal eine Beleidigung fallen – ein Kündigungsgrund? In diesem Beitrag sehen wir uns die Beleidigung als Grund für eine Kündigung an und beleuchten die gesetzlichen Regelungen rundherum.

Beleidigung vs. sachliche Kritik – Wo liegt der Unterschied?

Allem voran muss natürlich geklärt werden, ob es sich bei der jeweiligen Aussage überhaupt um eine Beleidigung handelt. Hier ist die Abgrenzung der Beleidigung von sachlicher Kritik wichtig. Denn Kritik zu üben, kann natürlich kein Kündigungsgrund sein. Im juristischen Sinne ist eine Aussage dann als Beleidigung einzustufen, wenn sie einem Angriff auf die persönliche Ehre entspricht. Das mit angemessener Höflichkeit geäußerte kritische Feedback kann demnach nicht als Beleidigung ausgelegt werden.

Wo die Kritik endet und die Beleidigung beginnt, definiert sich in der Praxis auch danach, wie sich der branchenübliche „normale Umgangston“ gestaltet. In Branchen, in denen eine derbere Ausdrucksweise zur gewohnten Kommunikation gehört, mag folglich eine Aussage keine Beleidigung darstellen, die in anderen Branchen klar als beleidigend zu werten wäre.

Voraussetzungen: Wann ist eine Kündigung wegen Beleidigung möglich?

Selbstverständlich muss zunächst einmal eine Aussage vorliegen, die nach juristischem Verständnis einer Beleidigung entspricht, damit eine Kündigung wegen Beleidigung ausgesprochen werden kann. Daneben müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen gegeben sein, allem voran diese beiden Punkte:

Verhaltensbedingter Kündigungsgrund

Die Beleidigung muss als verhaltensbedingter Kündigungsgrund eingestuft werden können. Ob das möglich ist, hängt von der genauen Beleidigung und vom Kontext ab. Grundsätzlich gehört die Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers. Zu den Interessen des Arbeitgebers gehört es sicherlich, das Vertrauensverhältnis untereinander, unter Kollegen oder zu Kunden zu bewahren und einen respektvollen Umgang am Arbeitsplatz zu kultivieren. Eine Beleidigung könnte im Widerspruch dazu stehen und wäre dann als verhaltensbedingter Kündigungsgrund zu werten.

Der Arbeitgeber selbst hat wiederum eine sogenannte Schutzpflicht und muss gewährleisten, dass seine Mitarbeiter ihre Arbeit in einem respektvollen, sicheren Umfeld verrichten können. Wird dies durch einen Angestellten gefährdet, kann auch das als ausreichend schwerwiegende Begründung für eine Kündigung herangezogen werden.

Abmahnung

Um dem Arbeitnehmer die Chance zu geben, sein Verhalten zu überdenken und sich zu bessern, muss in aller Regel eine Abmahnung ausgesprochen werden, bevor der jeweilige Angestellte gekündigt werden kann. Somit ist auch eine zuvor erteilte Abmahnung eine Voraussetzung für die Kündigung wegen Beleidigung.

Doch es gibt Ausnahmen: Wenn die ausgesprochene Beleidigung so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, ist potenziell auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens. Dasselbe gilt, wenn der ausfällig gewordene Mitarbeiter äußert, dass er sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändern wird.

Ordentliche Kündigung wegen Beleidigung

Wenn die Beleidigung einen Kündigungsgrund darstellt und bereits abgemahnt wurde, steht einer ordentlichen Kündigung nichts im Wege. „Ordentlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die gesetzlich geltenden oder abweichend im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Die ordentliche Kündigung ist immer dann die rechtlich richtige Vorgehensweise, wenn dem Arbeitgeber eine für die Dauer der Frist fortwährende Beschäftigung des Arbeitnehmers zugemutet werden kann. Bis auf Fälle, in denen die ausgesprochene Beleidigung besonders schwer wiegt oder gegebenenfalls weitere schwerwiegende Kündigungsgründe hinzukommen, ist demnach die ordentliche Kündigung das rechtskonforme Mittel.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung durchsetzbar?

Der ordentlichen Kündigung steht die außerordentliche Kündigung gegenüber. Bei der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Der gekündigte Mitarbeiter ist seinen Job also auf der Stelle los, ohne dass die eigentlich geltenden Kündigungsfristen berücksichtigt werden müssen.

Einen Mitarbeiter außerordentlich und somit fristlos zu kündigen, ist logischerweise nicht so einfach möglich. Theoretisch kann eine Beleidigung aber ein ausreichend schwerwiegender Grund sein, um eine außerordentliche Entlassung zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber kann aus der jeweiligen Situation heraus allerdings oft nur schwer beurteilen, ob eine fristlose Kündigung eine rechtssicher durchführbare Antwort auf die gefallene Beleidigung ist. Schließlich sind die meisten Chefs keine Juristen. Genauso können Arbeitnehmer häufig nicht einschätzen, ob Kündigungen, die ihnen gegenüber ausgesprochen wurde, überhaupt rechtlich in Ordnung sind. Beide Parteien tun entsprechend gut daran, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Abfindung: sind Abfindungszahlungen bei einer Kündigung wegen Beleidigung üblich?

So mancher frisch gekündigte Arbeitnehmer reibt sich nach dem ersten Schreck innerlich die Hände: Bekommt man bei einer Kündigung nicht eine Abfindung ausgezahlt? Vielleicht darf man sich ja bald über ein nettes Sümmchen freuen. Tatsächlich liegt dieser Annahme ein Irrtum zugrunde. Der Arbeitgeber ist keinesfalls verpflichtet dazu, rechtskonform gekündigten Arbeitnehmern eine Abfindung anzubieten. Im Falle einer schwerwiegenden Beleidigung ist das sogar eher unwahrscheinlich.

Mit einem spitzfindigen Anwalt an der Seite kann der gekündigte Arbeitnehmer sein Glück jedoch im Fall der Fälle versuchen – manchmal ist es möglich, eine Abfindung auszuhandeln. Die Chance darauf steht vor allem dann recht gut, wenn ein Kündigungsschutzprozess erfolgsversprechend wäre.

Fazit: Beleidigungen können Kündigungen rechtfertigen

Eine Beleidigung kann ein guter Grund für eine Kündigung sein. Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können Mitarbeiter, die beleidigend geworden sind, ordentlich oder sogar außerordentlich gekündigt werden.

Damit die angestrebte Kündigung rechtssicher umgesetzt werden kann, sollten sich Arbeitgeber unbedingt anwaltlich beraten lassen. Dasselbe gilt natürlich für Arbeitnehmer, denen die Kündigung wegen Beleidigung ins Haus flattert. Wir von KGH sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Anliegen rund um Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutz und verwandte Themengebiete geht – sprechen Sie uns an!

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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