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Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit

24. Januar 2024

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Beamter im Ruhestand

Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten für Beamte

Die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ist eine Maßnahme, die Beamte frühzeitig und längst nicht immer freiwillig in den Ruhestand schickt. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit der Zurruhesetzung dienstunfähiger Beamter und erklärt mitunter den Ablauf der Maßnahme und die Optionen, die sich betroffenen Beamten bieten.

Zurruhesetzung in der Definition

Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, vorzeitige Zurruhesetzung oder Zwangspensionierung: All diese Begriffe beschreiben ein und dieselbe Maßnahme. Gemeint ist das vorzeitige Versetzen eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand. Die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit kann grundsätzlich sowohl Bundesbeamte als auch Beamte der Länder und Kommunen treffen.

Dienstunfähig ist, wer körperlich oder gesundheitlich nicht in der Lage dazu ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Entscheidend dafür, ob von einer Dienstunfähigkeit, welche eine Zurruhesetzung rechtfertigen würde, die Rede sein kann, ist das zeitliche Ausmaß der gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkung. Als Faustregel gilt: Wer seinen Dienstpflichten binnen der vergangenen sechs Monate für mindestens drei Monate nicht nachkommen konnte und dies voraussichtlich auch im Laufe der kommenden sechs Monate nicht vollumfänglich können wird, ist dienstunfähig.

Mit der Arbeit verlieren dienstunfähig in den Ruhestand geschickte Beamte auch den Anspruch auf ihr bisheriges volles Gehalt. Sie erhalten ab dem Zeitpunkt der Zurruhesetzung das Ruhegeld, was in aller Regel einer gravierenden finanziellen Verschlechterung entspricht.

Wie läuft die Zurruhesetzung bei Dienstunfähigkeit ab?

Der Dienstherr ist in Deutschland selbstverständlich an Gesetze gebunden und muss einen strikten Ablauf einhalten, damit eine vorzeitige Zurruhesetzung rechtssicher über die Bühne gehen kann.

1. Die Untersuchungsanordnung und die amtsärztliche Untersuchung

Das Prozedere beginnt mit der Untersuchungsanordnung durch den Dienstherrn. Dieser veranlasst auf diese Weise die Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung. Die Untersuchung hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Beamten genau zu erfassen, was einer späteren Zurruhesetzung als Grundlage dienen kann.

2. Die Anhörung

Im nächsten Schritt ist eine Anhörung vorgesehen. Der Beamte, der vorzeitig in den Ruhestand entlassen werden soll, bekommt nun die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern und seine Sicht auf die geplante Zurruhesetzung darzulegen.

3. Die Verfügung

Die Verfügung, die schließlich vom Dienstherrn erlassen wird, wird dem Beamten überstellt und informiert diesen über die getroffene Entscheidung. Wichtig: Mit dem Moment, in dem der Beamte die Verfügung zur Kenntnis nimmt, startet die einmonatige Frist für das Einlegen eines Widerspruchs gegen die vorzeitige Zurruhesetzung.

Anwaltliche Unterstützung bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit

In vielen Fällen ist eine vorzeitige Zurruhesetzung nicht im Sinne des Beamten. Dann ist es unerlässlich, sich professionelle Unterstützung an die Seite zu holen, und zwar so früh wie möglich. Denn schon bei Erhalt der Untersuchungsanordnung können gegebenenfalls Schritte unternommen werden, die den weiteren Verfahrensablauf zugunsten des Beamten beeinflussen können. Ein fachkundiger Anwalt kann beispielsweise folgendermaßen unterstützen:

Widerspruch gegen die Untersuchungsanordnung

Zumeist sind die Chancen dafür, mit einem Widerspruch gegen eine Untersuchungsanordnung Erfolg zu haben, zugegebenermaßen eher gering. Dennoch ist je nach Umständen im Einzelfall nicht auszuschließen, dass eine unbegründete oder fehlerhafte Anordnung angreifbar und die amtsärztliche Untersuchung somit abwendbar ist. Es kann sich also allemal lohnen, dies von einem Experten beurteilen zu lassen.

Unterstützung bei der Anhörung

Neben der Untersuchung durch den Amtsarzt kann auch die Anhörung den Ausgang des Verfahrens mitbestimmen. Entsprechend kann es überaus sinnvoll sein, eine strukturierte, vom Rechtsanwalt überprüfte Stellungnahme vorzulegen. Darin kann auch auf eine potenziell mögliche anderweitige Verwendung eingegangen werden. Ein Punkt, auf den wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags noch genauer zu sprechen kommen.

Widerspruch gegen die Verfügung

Beamte können binnen eines Monats Widerspruch gegen eine Verfügung, die eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit beschließt, einlegen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und ein rechtskonformes Einlegen des Widerspruchs sicherstellen.

Klage gegen die Zurruhesetzung

Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, kann eine Klage angestrebt werden. Auch hierbei unterstützt ein Rechtsanwalt mit der Beurteilung der Chancen sowie gegebenenfalls bei der Klageerhebung.

Anderweitige Verwendung als Option bei Dienstunfähigkeit

Die bereits beiläufig erwähnte anderweitige Verwendung ist ein Thema, das in Zusammenhang mit der vorzeitigen Zurruhesetzung unbedingt besprochen werden muss. Dass ein Beamter seinen Dienstpflichten in seinem bisherigen Tätigkeitsbereich nicht mehr nachkommen kann, muss nämlich nicht bedeuten, dass kein anderes Tätigkeitsfeld für ihn gefunden werden kann.

Unter Umständen ist es möglich, den Beamten an anderer Stelle einzusetzen und die vorzeitige Zurruhesetzung so zu vermeiden. Sofern eine anderweitige Verwendung in Betracht gezogen werden kann, wird in aller Regel zuerst versucht, dem Beamten eine Tätigkeit in derselben Besoldungsgruppe zuzuweisen. Nur wenn sich dies als nicht machbar erweist, kommen niederwertigere Tätigkeitsbereiche infrage.

Fazit: Rechtlichen Rat bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit einholen

Die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ist eine Maßnahme, die wohl kein Beamter gerne auf sich angewandt sehen möchte. Im Fall der Fälle ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu holen – optimalerweise schon zur Untersuchungsanordnung. Ein Rechtsanwalt kann beurteilen, inwiefern es in Anbetracht der individuellen Gegebenheiten Sinn ergibt, sich gegen die vorzeitige Zurruhesetzung zur Wehr zu setzen.

Falls Sie sich mit dem Thema der vorzeitigen Zurruhesetzung konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen! Wir von KGH beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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