Rechtliche Aspekte bei der Vermietung
Rechtliche Aspekte bei der Vermietung von Ferienwohnungen und der Untersagung der Nutzung
Die Vermietung von Wohnungen ist an und für sich bereits ein Themengebiet von gewaltigem rechtlichen Umfang. Das Vermieten von Ferienwohnungen ist dabei lediglich ein kleiner Teilbereich des „großen Ganzen“, mit dem wir uns in diesem Beitrag jedoch einmal explizit befassen möchten. Nachfolgend sehen wir uns an, welche rechtlichen Aspekte zwingend zu beachten sind, wenn man eine Ferienwohnung vermieten möchte, und werfen zudem einen Blick auf die sogenannte Nutzungsuntersagung und deren Bedeutung.
Baurechtliche Beschränkungen zu den Nutzungsverhältnissen
In Deutschland ist es in herkömmlichen Wohngebieten selbstverständlich grundsätzlich erlaubt, Gebäude zum Wohnen zu nutzen. Die Verwendung von Immobilien als Wohnraum ist dort also ein rechtlich einwandfreies Nutzungsverhältnis. Was jedoch längst nicht jeder, der eine Wohnung besitzt, weiß: Die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung fällt baurechtlich nicht unter den Begriff des Wohnens. Folglich können baurechtliche Beschränkungen dazu führen, dass das Vermieten einer Wohnung als Ferienwohnung mit Mietverträgen, die sich auf jeweils kurze Zeitspannen beziehen, unzulässig ist.
Nutzungsuntersagung als Folge von Verstößen gegen das Baurecht
Wird eine solche unzulässige Vermietung bemerkt, flattert zumeist die Anforderung einer Stellungnahme ins Haus. Sofern die widerrechtliche Vermietung fortgesetzt wird, folgt darauf in der Regel eine sogenannte Nutzungsuntersagung, welche die weiterführende Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung untersagt. Diese Untersagung wird von der zuständigen Behörde nach deren Ermessen erteilt, sodass es sich hier häufig um eine klassische Ermessensentscheidung handelt.
Fehlende Baugenehmigung als formelle Illegalität
Das Ausstellen einer Nutzungsuntersagung ist grundlegend immer nur dann möglich, wenn dem eine formelle Illegalität zugrunde liegt. Im Hinblick auf die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung wäre dies gegeben, wenn die kurzzeitigen Mietverhältnisse zustande kommen, ohne dass eine entsprechende Baugenehmigung vorhanden ist. Demnach richtet sich die Aufmerksamkeit bei einer Nutzungsuntersagung zunächst auf die Frage nach der Notwendigkeit einer Baugenehmigung im individuellen Fall sowie gegebenenfalls auf die Option der zügigen Erteilung einer solchen. Zusätzlich gilt es, die Nutzungsuntersagung genaustens hinsichtlich möglicher Ermessensfehler der ausstellenden Behörde zu prüfen.
Fazit: Baurechtliche Beschränkungen – eine Angelegenheit für Profis
Oftmals gestaltet sich die Klärung von Sachverhalten rund um baurechtliche Beschränkungen und Anforderungen recht komplex. Deshalb ist es unerlässlich, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat und professionelle anwaltliche Unterstützung zu suchen, wenn sich Fragen und mögliche Probleme bezüglich bestehender Beschränkungen, eventuell fehlender Baugenehmigungen und ähnlicher Themen auftun. Wir von KGH stehen Ihnen gerne zur Seite und stellen Ihnen unsere Unterstützung mit Fachwissen, Knowhow und praxiserfahrener Expertise zur Verfügung – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
Fachanwältin für Mietrecht
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