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Eigenbedarfskündigung

19. Oktober 2023

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Eigenbedarfskündigung Mietrecht

Eigenbedarfskündigung: Wichtigkeit der Begründung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit

Von einer Eigenbedarfskündigung ist die Rede, wenn der Vermieter den Mietvertrag aufgrund des geplanten Einzugs einer dem eigenen Hausstand angehörenden Person kündigt. Eine solche Kündigung ist grundsätzlich möglich, allerdings hängt ihre Rechtswirksamkeit in hohem Maße von den individuellen Umständen und insbesondere von der zugrundeliegenden Begründung ab.

Konkrete Begründung in der Eigenbedarfskündigung

In einer Eigenbedarfskündigung muss der Grund, aus dem die Kündigung vorgelegt wird, angegeben werden. Hierbei sollten Vermieter möglichst konkret werden und präzise darlegen, warum genau sie Eigenbedarf anmelden. Dabei genügt es nicht, den Namen der Person zu nennen, die die betreffende Wohnung anstelle des aktuellen Mieters beziehen soll. Denn: Landet die Angelegenheit vor Gericht, wird die in der Kündigung genannte Begründung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung herangezogen. Diese muss also nicht nur für den gekündigten Mieter, sondern auch für das Gericht nachvollziehbar geschildert sein.

Aktueller Fall: Landgericht Berlin erklärt Eigenbedarfskündigung für unwirksam

Im Juni 2023 urteilte das Landgericht Berlin zu einer Eigenbedarfskündigung. Die Mieterin einer Dreizimmerwohnung setze sich gerichtlich gegen die Räumungsklage infolge einer Eigenbedarfskündigung zur Wehr. Sie hatte die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits seit vielen Jahren bewohnt und zahlte dafür einen Mietpreis, der deutlich unter dem derzeitigen Mietspiegel lag. Sämtliche der übrigen Parteien des Mehrfamilienhauses zahlten erheblich höhere Mieten. Dies legte für die gekündigte Mieterin den Schluss nahe, dass sie unter vorgeschobenem Eigenbedarf aufgrund rein finanzieller Interessen des Vermieters gekündigt wurde.

Das Gericht sollte nun klären, inwiefern die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig war. Zu diesem Zweck wurde zunächst die Kündigung selbst genauer unter die Lupe genommen. Diese führte den Enkel des Vermieters als Begünstigten der Eigenbedarfskündigung an, nannte jedoch keine konkreten Gründe, welche erklären würden, warum dieser die Wohnung benötigte.

Vor Gericht gab der Vermieter an, sein Enkel brauche die Wohnung aufgrund seiner Pläne im Hinblick auf die Familiengründung. Der Enkel selbst trat als mündlicher Zeuge auf und verkündete, er wolle einen Raum der Wohnung erst einmal als Fitnesszimmer nutzen. Diese Aussage führte das Gericht – in Verbindung mit der Tatsache, dass die Begründung des Vermieters nicht schon in der Kündigung aufgeführt wurde – dazu, die Eigenbedarfskündigung in diesem Fall für unwirksam zu erklären.

Fazit: Eigenbedarfskündigung kann teuer werden

Das Urteil im geschilderten Fall aus 2023 verdeutlicht anschaulich, wie wichtig es für Vermieter ist, Eigenbedarfskündigungen nur bei Vorlage konkreter und ausreichend schwerwiegender Gründe vorzunehmen. Sie sollten im eigenen Interesse dringend davon absehen, konstruierte Begründungen vorzuschieben oder gänzlich auf eine nachvollziehbare Begründung zu verzichten. Schließlich ist die Niederlage in einem Prozess mit gewissen Kosten verbunden und wird dann auch noch versuchter Prozessbetrug festgestellt, wird es so richtig teuer.

Sollten Sie sich – entweder als Mieter oder als Vermieter – mit einer Eigenbedarfskündigung auseinandersetzen und rechtlichen Beistand benötigen, sind Sie bei KGH in den besten Händen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Oliver Fouquet

Fachanwalt für Mietrecht

Sibylle Sklebitz

Fachanwältin für Mietrecht

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