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Anpassung der Betriebsratsvergütung

10. Juli 2023

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Betriebsratsvergütung

Anpassung der Betriebsratsvergütung: BGH urteilt zur Höhe der Bezahlung von Betriebsräten

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt in diesem Jahr für Aufsehen, vor allem unter Arbeitgebervertretern und Betriebsräten. Im Zentrum der Thematik steht das Untreue-Risiko in Zusammenhang mit einer hohen Vergütung von Betriebsratstätigkeiten. Was genau es mit besagtem Urteil auf sich hat und welche Folgen dies nach sich zieht, wird in diesem Beitrag erläutert.

BGH-Urteil: Überhöhte Entgelte widersprechen Begünstigungsverbot

Am 10. Januar 2023 urteilte der BGH, dass die Zahlung eines überhöhten Arbeitsentgelts an ein Betriebsratsmitglied einem Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot entsprechen und somit im Sinne der Untreue nach StGB strafbar sein kann. Zugrunde lagen in diesem Fall Vergütungen und Provisionen in ungewöhnlicher Höhe, welche Betriebsratsmitglieder von der zuständigen Kommission für Betriebsratsvergütung des Unternehmens erhalten hatten.

Es handelte sich dabei um eine gerichtliche Entscheidung, die die Aufmerksamkeit auf sich zog. Arbeitgeber sehen sich angesichts des Urteils damit konfrontiert, ihre Betriebsratsvergütung bezüglich der Legalität überprüfen zu müssen, während Betriebsräte um ihre Bezahlung fürchten.

Lohnausfall- und Ehrenamtsprinzip: Welche Höhe der Betriebsratsvergütung ist angemessen?

Das BGH-Urteil vom Januar 2023 bezieht sich auf den ersten Fall, in dem die Höhe von Betriebsratsentgelten besprochen wurde. Dies dürfte mitunter daran liegen, dass es durchaus schwierig ist, die Frage nach einer angemessenen Vergütung von Betriebsratstätigkeiten zu beantworten.

Zu beachten ist hierbei einerseits das Ehrenamtsprinzip, demzufolge die Mitgliedschaft in Betriebsräten einem Ehrenamt gleichkommt, was eine Bezahlung der Tätigkeit per se ausschließt. Andererseits findet das sogenannte Lohnausfallprinzip Anwendung. Dieses besagt, dass Betriebsratsmitglieder für die Zeit, die sie in ihre Aktivitäten im Betriebsrat aufwenden, so entlohnt werden müssen, dass die Vergütung der Bezahlung nahekommt, die sie für dieselbe Zeit mit regulärer Arbeit im Betrieb erhalten hätten.

Und es wird noch kniffliger: Für das Lohnausfallprinzip gilt nicht das Gehalt, das das Betriebsratsmitglied zuvor verdient hat, als alleiniger Orientierungspunkt. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, welches Gehalt der jeweilige Arbeitnehmer zum Beispiel durch Sonderzulagen bei Nachtschichten und Wochenenddiensten verdienen hätte können, wäre er nicht mit Betriebsratstätigkeiten befasst gewesen. Außerdem muss in die Festlegung der Vergütungshöhe auch die vermutliche Gehaltsentwicklung, die der Arbeitnehmer genossen hätte, wäre er nicht in den Betriebsrat eingetreten, einbezogen werden. Dazu werden oftmals die Entwicklungen der Gehälter von Kollegen in vergleichbaren beruflichen Positionen im selben Betrieb herangezogen.

Um zu bestimmen, welche Vergütung für Betriebsräte angemessen ist, müssen also zahlreiche Faktoren ins Auge gefasst und gewertet werden. Eine Angelegenheit, die komplexer ist und mit deutlich mehr Aufwand einhergeht, als von Außenstehenden oft angenommen wird.

Probleme und Herausforderungen: Arbeitsrechtliche Verfahren als Folge

In Anbetracht der Herausforderung, die die Festlegung einer angemessenen Vergütungshöhe für Betriebsräte darstellt, sorgt das BGH-Urteil mitunter für Unmut unter Arbeitgebern. Schließlich folgt aus der Rechtsprechung des BGH das Anlegen noch strikterer Maßstäbe in dieser Sache. Arbeitgeber sehen sich dazu angehalten, ihre Vergütungsstandards genaustens zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie sich mit potenziell zu großzügigen Entgelten nicht strafbar machen.

Daneben sehen viele Betriebsräte ihre stattlichen Provisionen und bisher hohen Vergütungen in Gefahr. Sie befürchten unter anderem, dass ihre Arbeitgeber aus Vorsicht angesichts des Urteils zu deutlich niedrigeren Entgelten übergehen könnten.

Aus der aktuellen Sachlage resultieren also große Unsicherheiten, sowohl seitens der Arbeitgeber als auch auf der Seite der Betriebsräte. Inwiefern und in welcher Häufung diese Unsicherheiten und der Umgang – in Form von konkreten betriebsinternen Maßnahmen – in Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht münden werden, bleibt abzuwarten. Die Situation bietet aber durchaus Potenzial für Konflikte zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, die sicherlich nicht in jedem Fall außergerichtlich zu klären sein werden.

Fazit: Rechtssicherheit schaffen – Arbeitsrechtliche Unterstützung für Arbeitgeber und Betriebsräte

Durch das BGH-Urteil, das überhöhte Betriebsratsentgelte als strafbaren Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückt, wird es für alle beteiligten Parteien wichtiger denn je, Rechtssicherheit zu erlangen. Arbeitgeber sind sich häufig unschlüssig, ob sie die derzeitige Vergütung des Betriebsrats in ihrem Unternehmen rechtlich angreifbar macht, während Betriebsratsmitglieder oftmals nicht genau wissen, ob dadurch angestoßene Entgeltskürzungen geltendem Recht entsprechen. Beide Seiten profitieren letztlich davon, sich kompetent beraten zu lassen und eine rechtliche Einschätzung zu ihrer individuellen Lage einzuholen.

Sollten Sie als Arbeitgeber oder Mitglied eines Betriebsrats weiterführende Fragen zur angemessenen Höhe der Vergütung von Betriebsratstätigkeiten haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht beraten Sie gerne – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind!

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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