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Mutterschutz und Elternzeit

6. Juni 2023

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Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit: Rechtliche Regelungen zum Urlaub

Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland vier Wochen, wobei vertraglich nicht selten mehr Urlaubstage vereinbart werden. Doch wie wird die Angelegenheit mit dem Urlaub gehandhabt, wenn der Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit ist? Dieser Frage gehen wir nachfolgend auf den Grund.

Urlaub kann trotz Mutterschutz und Elternzeit bestehen bleiben

Grundsätzlich bleiben die Urlaubstage auch dann bestehen, wenn sich der Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit befindet. Kann er aufgrund eines Beschäftigungsverbots nach Mutterschutzgesetz nicht arbeiten, werden die Tage, an denen der Arbeitnehmer ausfällt, im Hinblick auf die Urlaubszeitberechnung wie ganz normale Arbeitstage gewertet. Der Mutterschutz wirkt sich also nicht reduzierend auf den Urlaubsanspruch aus.

Urlaubstage, die in die Zeit von Mutterschutz und Elternzeit fallen, werden nicht gestrichen, sondern nach Beendigung dieses Zustands im laufenden oder nächsten Jahr als Resturlaub gewährt. Allerdings kann dieser Resturlaub verfallen, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht fristgerecht nach Elternzeit beziehungsweise Mutterschutz einfordert.

Option in der Elternzeit: Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen

In Bezug auf die Elternzeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, von der geschilderten „Standardlösung“ abzuweichen und den Urlaub zu kürzen. In diesem Fall kann der gesamte Jahresurlaub für jeden Monat, den der Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr in Elternzeit verbringt, um ein Zwölftel reduziert werden. Möchte der Arbeitgeber diese Kürzung durchführen, so muss er dies rechtzeitig ankündigen, denn er ist nicht zum Kürzen verpflichtet und Arbeitnehmer müssen somit nicht automatisch und stillschweigend mit einer Kürzung rechnen, wenn sie Elternzeit in Anspruch nehmen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die geplante Kürzung des Urlaubs vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankündigen. Nach einer Kündigung wäre der Urlaubsanspruch nicht mehr kürzbar und müsste folglich durch Geldleistungen ungekürzt beglichen werden.

Die Urlaubsabgeltung bei Kündigungen nach Mutterschutz und Elternzeit

Tritt der dargelegte Fall ein und die Kürzungen wurden nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt, besitzt der Arbeitnehmer einen sogenannten Urlaubsabgeltungsanspruch. Je nach individuellen Umständen können die Summen, die dann seitens des Arbeitgebers ausgezahlt werden müssen, um die Resturlaubstage aufzuwiegen, durchaus relevante Höhen annehmen.

Für Arbeitgeber ist es daher unerlässlich, sich mit der Thematik zu befassen und gegebenenfalls geplante Kürzungen innerhalb des rechtlich festgelegten Zeitfensters anzukündigen. Nur so können sie sicherstellen, dass die Kürzungen bei der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit berücksichtigt werden. Andersherum empfiehlt es sich für Arbeitnehmer, welche in Mutterschutz und Elternzeit gehen, sich umfassend zu informieren, um genau zu wissen, welche Ansprüche auf Urlaub und etwaige Urlaubsabgeltung sie haben.

Fazit: Ansprüche auf Urlaub in Mutterschutz und Elternzeit richten sich teils nach dem Arbeitgeber

Wie mit dem Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit verfahren wird, richtet sich zum Teil nach dem Arbeitgeber und kann sich folglich von Fall zu Fall unterscheiden. Während Arbeitgeber oftmals von Kürzungen absehen und der Jahresurlaub somit unangetastet bleibt, haben sie grundsätzlich die Möglichkeit, bei Arbeitnehmern in Elternzeit gewisse Kürzungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorzunehmen.

Sollten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber weiterführende Fragen zum Thema Urlaub in Mutterschutz und Elternzeit haben, zögern Sie nicht, KGH zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne ausführlich und erläutern Ihnen, welche Ansprüche und Optionen Ihnen rechtlich zur Verfügung stehen.

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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