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Mängel im Urlaub – Was tun?

17. Juli 2016

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Wie muss man bei Mängeln im Urlaub vorgehen, um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen?

Sollten Sie am Urlaubsort Reisemängel feststellen, so müssen diese sofort beim zuständigen Reiseleiter angezeigt werden, da Sie ansonsten Ihre Ansprüche verlieren.

Vorgehensweise:

Zur Beweissicherung ist es immer sinnvoll, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und dies vom zuständigen Reiseleiter abzeichnen zu lassen. Es ist zwingend notwendig die Reklamation beim zuständigen Reiseleiter stets unter Hinzuziehung von Zeugen, die nicht mit Ihnen die Reise gebucht haben, vorzunehmen. Für den Fall, dass sich der Reiseleiter weigert, diese entgegenzunehmen oder entgegen der Sprechzeiten nicht erreichbar ist, dokumentieren Sie dies und zeigen Sie die Mängel telefonisch und möglichst durch einen Zeugen direkt beim Reiseveranstalter an. Sollte keine Mängelanzeige vor Ort erfolgen, so verlieren Sie in der Regel Ihre Ansprüche. Auf Mängelanzeigen an der Hotelrezeption können Sie sich grundsätzlich nicht berufen – es sei denn, im Reisekatalog oder in sonstigen Dokumenten des Reiseveranstalters finden sich diesbezüglich andere Regelungen.

Mängelbeseitigung:

Für die Mängelbeseitigung ist dem Reiseveranstalter zu Händen des Reiseleiters stets eine realistische Frist zu setzen. Soweit eine Mängelbeseitigung nicht möglich ist, kann auch eine Frist für ein Ersatzangebot gesetzt werden. Alle Beweise sollten sofort durch Fotos und/oder Videos und/oder Zeugen gesichert werden. Mündliche Zusicherungen durch den Reiseleiter oder ähnliche Personen sind in der Regel nichts wert.

Was tun bei einer Erkrankung?

Sollten Sie während des Urlaubs erkranken und dies mutmaßlich auf das Essen des Hotels des Reisveranstalters zurückführen, so empfiehlt es sich noch im Urlaub andere Reisende anzusprechen, ob diese ähnliche Beschwerden bzw. Krankheiten erlitten haben. Sie sollten dann auch die vollständigen Namen bzw. die ladungsfähigen Anschriften der anderen Reisenden notieren, um später die potentiellen Ansprüche geltend machen zu können. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich immer, die Namen, sowie die ladungsfähigen Anschriften anderer Reisender zu notieren. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese die Mängel, die bei Ihnen aufgetreten sind, mit „eigenen Augen“ gesehen haben.

Tipp

Bevor Sie sich am Urlaubsort entschließen auf eigene Faust ein anderes Hotel zu Suchen oder gar die gesamte Reise kündigen und nach Hause fliegen, sollten Sie davor möglichst telefonisch einen Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Dabei handelt es sich regelmäßig um schwierige rechtliche Fragen, die Ihrerseits zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können.

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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