Ansprüche nach misslungener Schönheitsoperation
Jährlich werden in Deutschland etwa 400.000 Schönheitsoperationen durchgeführt. Viele Menschen fühlen sich von dem insbesondere durch die Medien vermittelten Schönheitswahn unter Druck gesetzt und hoffen bei Schönheitsproblemen auf einen schnellen und guten Erfolg durch eine Operation.
Eine Operation für die Schönheit
Bei einer Schönheitsoperation handelt es sich um einen medizinisch nicht relevanten ärztlichen Eingriff, der meist allein ästhetischen Bedürfnissen dient, wie z.B. Brustvergrößerung oder -straffung, Fettabsaugung, Facelifting, Faltenunterspritzung und Ohren- bzw. Nasenkorrekturen.
Dabei sollte jedem klar sein, dass es keine Operation ohne Risiken gibt. Schönheitsoperationen werden meist unter Vollnarkose mit allen damit einhergehenden Risiken durchgeführt, es kann durch die Operation beispielsweise zu Infektionen, Schwellungen, Blutungen, Dellenbildung und Narben kommen. Als Folge der Schönheitsoperation kann sich ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden oder eine erhebliche Verschlechterung der Ästhetik bis hin zur Entstellung einstellen.
Risiken bei jeder OP
Die Rechtsprechung verpflichtet den Arzt daher eigentlich zu einer „schonungslosen Aufklärung“. Grundsätzlich darf ein Arzt einen Patienten niemals ohne dessen Einwilligung behandeln. Die Einwilligung des Patienten ist nur wirksam, wenn er weiß, worin er einwilligt. Der Umfang der Aufklärungspflicht steht in enger Wechselbeziehung zur Dringlichkeit des Eingriffs. Je weniger also ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, über dessen Erfolgsaussichten und etwaige schädliche Folgen zu informieren. Dies gilt im besonderen Maße für kosmetische Operationen, die nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, der Heilung eines körperlichen Leidens, sondern eher einem psychischen und ästhetischen Bedürfnis dienen. Es gehört zu der besonderen Verantwortung des Arztes, der eine kosmetische Operation durchführt, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen vor Augen zu stellen.
Aufklärungspflicht
Ein solches schonungsloses Aufklärungsgespräch wird jedoch oftmals von den Ärzten nicht geführt, da sich die Patienten ja angesichts der Risiken dem Eingriff möglicherweise nicht mehr unterziehen würden.
Wird allerdings eine solche Aufklärung nicht durchgeführt bzw. kann der Arzt eine solche Aufklärung nicht beweisen, basiert der Eingriff auf einer rechtswidrigen Grundlage, was Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zur Folge hat. Der Patient kann dann beispielsweise eine Erstattung der Behandlungskosten verlangen, Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen und die Kosten für einen Korrektureingriff ersetzt verlangen. Solche Ansprüche entstehen auch bei ärztlichen Kunstfehlern, zum Beispiel bei Anwendung veralteter oder falscher Operationsmethoden.
Allein die Tatsache jedoch, dass die Schönheitsoperation nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat, reicht nicht aus, um Ansprüche zu begründen.
Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Schönheitsoperation nicht zufrieden sind, unterstützen und beraten wir Sie gerne bei der Prüfung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder die von der Rechtsprechung geforderte schonungslose Aufklärung erfolgt ist, sodass dann Arzthaftungsansprüche geltend gemacht werden können.
KGH
KGH ist Ihre Anwaltskanzlei in Nürnberg. Wir bieten Ihnen Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.
Letzte Beiträge:
Inflationsausgleichsprämie zahlen / Inflationsausgleichsprämie zahlen – Was Arbeitgeber wissen müssen Die Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP, darf seit dem Ende des Jahres 2022 von …
Dienstliche SMS in der Freizeit / Müssen dienstliche SMS in der Freizeit gelesen werden? So mancher Arbeitnehmer dürfte es kennen: Man entspannt …
Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern / Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern – das müssen Arbeitgeber beachten Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren geht für Arbeitgeber grundsätzlich …
Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es? Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Der Betrieb, für den man jahrelang gearbeitet hat, muss schließen …