KGH Anwaltskanzlei

Logo KGH Anwaltskanzlei Nürnberg
Kontaktieren Sie uns
0911/323860

Bezugsberechtigung bei Scheidung überprüfen

17. August 2015

/

Bezugsberechtigung bei Scheidung

Problemstellung:

Der Verstorbene hatte vor seiner ersten Eheschließung eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Im Jahre 1997 erklärte er gegenüber der Lebensversicherung, dass im Falle seines Todes die dann verwitwete Ehefrau das Geld aus der Lebensversicherung erhalten sollte.
Zu diesem Zeitpunkt war der Verstorbene in erster Ehe verheiratet.

Als er nach seiner Scheidung von der ersten Ehefrau wieder heiratete, telefonierte er im Jahre 2002 mit der Versicherung und teilte dort mit, dass seine neue Ehefrau bei seinem Tod das Geld bekommen sollte.

Die Versicherung zahlte allerdings dennoch an die erste Ehefrau aus. Die zweite Ehefrau verklagte die Versicherung, da sie die Versicherungsleistung als Witwe für sich beanspruchte.

Zugrundeliegende Entscheidung:

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.07.2015, AZ. IV ZR 437/14) entschied, dass eine telefonische Mitteilung nicht wirksam ist. Somit hat die erste Ehefrau Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Die Änderungsmitteilung hinsichtlich der Bezugsberechtigung hätte schriftlich erfolgen müssen.

Dem liegt die jahrelange Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde, dass bei Versicherungen derjenige als „verwitweter Ehegatte“ anzusehen ist, mit dem der verstorbene Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss oder bei der Einsetzung der Bezugsberechtigung verheiratet gewesen ist.

Dies war hier die Ex-Ehefrau und nicht die aktuelle Ehefrau des Verstorbenen, weshalb die Auszahlung an die erste Ehefrau durch die Versicherung rechtmäßig erfolgte und die Klage der zweiten Ehefrau abgewiesen wurde.

Tipp:

Insbesondere bei Änderungen im Personenstand sollten Sie überprüfen, ob die Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen noch dem entsprechen, was Sie aktuell wollen.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie etwaige Änderungen schriftlich mitteilen und den Zugang dieser Mitteilung beweisen können. Dies kann entweder durch einen Boten erfolgen, oder durch die Versendung des Schreibens mittels Einwurfeinschreiben.

Picture of Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Letzte Beiträge:

Verkehrsunfall / Verkehrsunfall: Wichtige Schritte aus rechtlicher Sicht Unter ungünstigen Umständen kann selbst der erfahrenste und sicherste Autofahrer in einen Verkehrsunfall involviert …

Kündigung wegen Führerscheinverlust / Kündigung wegen Führerscheinverlust: Droht eine Arbeitslosengeld-Sperre? Während es so manchen Arbeitnehmer, der zum Beispiel ohnehin mit öffentlichen Verkehrsmitteln …

Patchwork-Familien / Rechtliche Fragen rund um Patchwork-Familien Das Familienkonstrukt der Patchwork-Familie beschreibt heute circa 10 % der in Deutschland lebenden Familien und …

Wenn Mieter nicht zahlen / Wenn Mieter nicht zahlen: Welche Maßnahmen können Vermieter ergreifen? Wenn Mietzahlungen ausbleiben, läuten wohl bei jedem Vermieter …

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner