Endlich gibt es mehr Geld für Kinder
Ausgangslage
In Kürze wird das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 um € 4,00 pro Kind erhöht:
- € 188,00 (1. + 2. Kind)
- € 194,00 (3. Kind)
- € 219,00 (ab 4. Kind)
Aufgrund einer Erhöhung des Kinderfreibetrages wird es zudem voraussichtlich zu einer Erhöhung des Mindestunterhalts auf folgende Werte kommen:
- € 328,00 (0-5 Jahre)
- € 376,00 (6-11 Jahre)
- € 440,00 (12-17 Jahre)
Eine Novelle der Düsseldorfer Tabelle steht deswegen in Kürze an.
Die Problematik
Mit Kindergeld, Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt wird das Existenzminimum von Kindern garantiert. Damit kommt der Staat Vorgaben des Verfassungsgerichts nach. Allerdings wurden das Kindergeld letztmals 2010 und der Kinderfreibetrag letztmals 2009 erhöht. Aktuell beträgt das Kindergeld für ein erstes Kind monatlich € 184,00, der Kinderfreibetrag € 2.184,00 pro Kind und der Mindestunterhalt liegt bei:
- € 317,00 (0-5 Jahre)
- € 364,00 (6-11 Jahre)
- € 426,00 (12-17 Jahre)
Wegen der Preissteigerung, insbesondere wegen der erheblich gestiegenen Mietkos-ten, ist dieses Existenzminimum nun durch die bisherigen Leistungen nicht mehr ge-sichert, so dass der Gesetzgeber handeln muss. Im Zeichen staatlichen Sparens wur-de dies hinausgezögert. Bundesregierung und Bundestag haben das Gesetz zur An-hebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes mitt-lerweile verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus. Das Gesetz kann deswegen nicht zum 01.07.2015 in Kraft treten, wie dies zunächst beabsichtigt war.
Noch eine gute Aussicht
Zum 01.01.2016 wird das Kindergeld um weitere € 2,00 pro Kind erhöht. Der Kinder-freibetrag wird nochmals steigen. Der Mindestunterhalt wird dann bei folgenden Werten liegen:
- € 335,00 (0-5 Jahre)
- € 384,00 (6-11 Jahre)
- € 450,00 (12-17 Jahre)
Praxistipp
Höheres Kindergeld wird von der Kindergeldkasse automatisch nachbezahlt. Ein An-trag hierfür ist nicht erforderlich.
Auch der Kinderfreibetrag wird vom Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung automatisch in zutreffender Höhe berücksichtigt. Auch bei der laufenden Lohnab-rechnung sollte es keine Probleme geben.
Anders ist es aber mit der Unterhaltszahlung. Durch Erhöhung von Kindergeld und Mindestunterhalt ergeben sich neue Zahlbeträge von:
- € 234,00 (0-5 Jahre)
- € 282,00 (6-11 Jahre)
- € 346,00 (12-17 Jahre)
Diese müssen vom Unterhaltsschuldner eingefordert werden. Zu Nachzahlungen ist dieser nur dann verpflichtet, wenn der Unterhalt dynamisch geregelt ist.
Bei Zweifelsfragen stehen wir gerne aufklärend zur Verfügung.
KGH
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