KGH Anwaltskanzlei

Logo KGH Anwaltskanzlei Nürnberg
Kontaktieren Sie uns
0911/323860

Zulässigkeit von Dashcams

9. September 2016

/

Sogenannte Dashcams sind Kameras, die auf dem Armaturenbrett von Autos eingebaut werden und die Fahrt aufzeichnen. Doch wie und in welchem Umfang können sie in einem Zivilprozess zur Unfallrekonstruktion verwendet werden?

Ausgangslage

Ob und in welchem Umfang Aufnahmen aus sogenannten Dashcams im Straßenverkehr in einem Zivilprozess zur Unfallrekonstruktion verwertet werden können, wird derzeit diskutiert. Hier ist zwischen anlassbezogenen Aufnahmen, die verwertetet werden können und permanenten Aufnahmen zu unterscheiden.

Klassische Anwendungsfälle sind Unfallkonstellationen, die nicht alleine durch Zeugen und Sachverständige aufgeklärt werden können. Dies sind z.B. Unfälle, bei denen ein plötzliches anlassloses Bremsen des Vordermanns behauptet wird, Rotlichtverstöße durch einen Unfallbeteiligten oder Fahrstreifenwechsel behauptet werden. Hier können diese Dashcams Hilfestellungen leisten.

Es stellt sich daher immer wieder die Frage ob diese Kameraaufnahmen – falls sie als Beweis angeboten werden – verwertet werden dürfen.

Durch die Videoaufzeichnung im Straßenverkehr wird zunächst in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer anderen Person eingegriffen. Für die Verwertung ist daher eine Güterabwägung vorzunehmen, zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und dem Interesse des Anderen an der Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Übrigen kann auch hier das öffentliche Interesse an einer wirksamen Rechtspflege angeführt werden.

Des Weiteren ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.

Anlassbezogene Aufnahmen 

Wird eine anlassbezogene Aufnahme gemacht, weil z. B. eine kritische Situation vorliegt, ist eine Verwertung zulässig. Derjenige, der durch sein Verhalten Anlass für eine Aufnahme gibt, hat einen damit verbunden Eingriff auch zu dulden.

Durch die Teilnahme am Straßenverkehr setzt sich der Betroffene einer ständigen Beobachtung aus. Bei einer situationsbedingten Aufnahme ist der Eingriff beschränkt. Auch ist der Grundsatz zu beachten, dass derjenige, der einen Anlass für eine Aufnahme gegeben hat, eher als andere Personen diesen Eingriff hinnehmen muss.

Anlasslose Aufnahmen

Bei anlasslosen Aufnahmen muss beachtet werden, dass noch weitere Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zum konkreten Unfallgeschehen stehen. Daher werden Aufnahmen im Dauerbetrieb teilweise abgelehnt.

Erfolgt keine regelmäßige Löschung, so ist die Aufnahme nicht verwertbar. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Aufnahmen nicht auf der Speichereinheit der Kamera verbleiben, sondern in eine „Cloud“ ausgelagert werden und dort unbegrenzte Zeit zur Verfügung stehen.

Wenn sich die Aufnahme auf ein zeitlich beschränktes Minimum beschränkt, dürfte eine Verwertung zulässig sein. Die zulässige Zeitdauer dürfte eine halbe Stunde bis Stunde betragen.

Picture of Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Letzte Beiträge:

Verkehrsunfall / Verkehrsunfall: Wichtige Schritte aus rechtlicher Sicht Unter ungünstigen Umständen kann selbst der erfahrenste und sicherste Autofahrer in einen Verkehrsunfall involviert …

Kündigung wegen Führerscheinverlust / Kündigung wegen Führerscheinverlust: Droht eine Arbeitslosengeld-Sperre? Während es so manchen Arbeitnehmer, der zum Beispiel ohnehin mit öffentlichen Verkehrsmitteln …

Patchwork-Familien / Rechtliche Fragen rund um Patchwork-Familien Das Familienkonstrukt der Patchwork-Familie beschreibt heute circa 10 % der in Deutschland lebenden Familien und …

Wenn Mieter nicht zahlen / Wenn Mieter nicht zahlen: Welche Maßnahmen können Vermieter ergreifen? Wenn Mietzahlungen ausbleiben, läuten wohl bei jedem Vermieter …

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner