Markenrechtsverstoß?

Markenrechtsverstoß? Diese 5 Schritte helfen bei einer Abmahnung
Besorgniserregende Vorwürfe, Unterlassungserklärungen, horrende Forderungen und kurze Fristen: Eine markenrechtliche Abmahnung ist eine äußerst unangenehme Angelegenheit, die im angeschuldigten Unternehmen durchaus Panik auslösen kann. In diesem Beitrag erklären wir, wie vorzugehen ist, wenn eine Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß zugestellt wird, und geben praktische Tipps zum optimalen Handling der Situation.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Nachfolgend gehen wir unter anderem genauer auf diese Informationen ein:
- Wer eine markenrechtliche Abmahnung erhält, sollte keinesfalls Zahlungen leisten, Erklärungen unterschreiben oder Kontakt zur Gegenseite aufnehmen, ohne dies zuvor strategisch mit einem Anwalt besprochen zu haben.
- Nach Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß ist es von großer Bedeutung, umgehend einen Anwalt mit ins Boot zu holen, um fristgerecht zielführend reagieren zu können.
- Der falsche Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen kann weitreichende Konsequenzen haben. Unter Umständen beeinträchtigen die möglichen Folgen Unternehmen über Jahrzehnte hinweg.
Schritt 1: Nichts unterschreiben, keine Zahlungen leisten
Angesichts der Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit, die eine markenrechtliche Abmahnung in ihrer Wirkung innehat, sieht sich der Empfänger häufig dazu gedrängt, schnell zu handeln. Das ist grundsätzlich auch richtig: Es gilt, möglichst schnell nach Erhalt des Schreibens aktiv zu werden. Allerdings nicht, indem man kurzerhand Unterlassungserklärungen unterschreibt oder Überweisungen tätigt.
Vielmehr sollte man trotz der Brisanz der Lage einen kühlen Kopf bewahren, nichts unterschreiben und keine voreiligen Zahlungen leisten. Denn Unterlassungserklärungen sind oft enorm umfangreich in ihrem Inhalt, sodass die damit einhergehenden Konsequenzen bei geleisteter Unterschrift weitreichend sind. Schon kleinste Verstöße können dem Unternehmen dann auf potenziell unbegrenzte Zeit zum Verhängnis werden. Genauso sind Zahlungsaufforderungen längst nicht in jedem Fall gerechtfertigt oder in ihrer Höhe angemessen. Wir raten Unternehmern daher dringend dazu, die durch die Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoßes aufkommende Unsicherheit für einen Moment auszuhalten und nicht übereilt ins unüberlegte Handeln zu kommen.
Schritt 2: Fristen sichten und umgehend anwaltlichen Rat einholen
Anstatt zu unterschreiben oder zu zahlen, sollten die Adressaten der Abmahnung im nächsten Schritt zwei Dinge tun: die in der Abmahnung aufgeführte Frist sichten und einen Anwalt kontaktieren. In vielen Fällen werden sie feststellen, dass die Frist überraschend kurz ausfällt und womöglich lediglich wenige Tage zählt. Entsprechend zügig sollte ein Termin beim Anwalt stattfinden, der unter Umständen eine Fristverlängerung erwirken und so einer einstweiligen Verfügung wegen Nichteinhaltung der Frist entgegenwirken kann.
Schritt 3: Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
Nicht selten haben Unternehmer, die eine markenrechtliche Abmahnung in den Händen halten, den Impuls, sofort Kontakt zum Anwalt der Gegenpartei aufzunehmen. Das ist an und für sich verständlich, schließlich herrscht das Bedürfnis vor, die Sache möglichst schnell zu klären. Dennoch ist hiervon ganz eindeutig abzuraten.
Schon in einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt der „anderen Seite“ liefert man diesem vielleicht Aussagen und Argumente, die er später gegen einen verwenden kann. Man vergrößert also unter Umständen die eigene Angriffsfläche, ohne es überhaupt zu merken, und bringt sich in noch größere Schwierigkeiten. Aus diesem Grund lautet unser Tipp: Schweigen ist Gold! Vermeiden Sie Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt und antworten Sie nicht auf die Abmahnung, ohne dies zuvor strategisch mit ihrem anwaltlichen Beistand abgesprochen zu haben.
Schritt 4: Markenrechtliche Abmahnung gründlich prüfen lassen
Der konsultierte Rechtsanwalt sollte die Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß umgehend einer genauen Prüfung unterziehen und einschätzen, inwiefern diese überhaupt gerechtfertigt ist und ob die gestellten Forderungen im Verhältnis zum Vorwurf stehen. Hierbei fallen im Idealfall Punkte auf, die das Gewicht der Abmahnung schmälern, zum Beispiel:
- Unzureichende Markenrechte: Die Marke genießt nicht den markenrechtlichen Schutz, der den angeführten Verstoß begründet
- Wettbewerbsbehinderung: Es ist anzunehmen, dass der Sender die Abmahnung nutzt, um Wettbewerber zielgerichtet zu behindern
- Mangelnde Ähnlichkeit: Der Markenrechtsverstoß beruht auf einer bloßen Ähnlichkeit, die in ihrer Deutlichkeit nicht ausreicht, um eine ernsthafte Verwechslungsgefahr zu bergen
- Unverhältnismäßigkeit der Forderung: Die Zahlungsaufforderung ist in der Gegenüberstellung mit dem Vorwurf und dessen Konsequenzen für die Gegenseite wesentlich zu hoch angesetzt
Schritt 5: Individuell zielführende Strategie erarbeiten und verfolgen
Die professionelle Handhabung einer markenrechtlichen Abmahnung bedarf einer durchdachten Strategie. Diese kann erst nach der vom Anwalt durchzuführenden Analyse der Vorwürfe, der Sachlage und eventuell nutzbarer Angriffspunkte der Gegenseite entwickelt werden. Welche Strategie die höchsten Chancen auf ein optimales Ergebnis liefert, hängt dabei selbstverständlich von den individuellen Gegebenheiten im einzelnen Fall ab.
Möglich ist zum Beispiel ein vollumfängliches Zurückweisen der Abmahnung, wenn diese vom Anwalt als unberechtigt, nicht ausreichend begründbar oder gar rechtswidrig eingeschätzt wird. Wesentlich häufiger bietet es sich an, die Unterlassungserklärung zugunsten des Empfängers der Abmahnung zu modifizieren und der Gegenseite als Gegenangebot vorzulegen. Parallel ist es üblich, Verhandlungen über die eingeforderten Zahlungen beziehungsweise über deren Höhe anzustoßen, um die Kosten nach Möglichkeit zu senken. Ist absehbar, dass die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern werden, beinhaltet die Strategie Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine unvermeidliche Gerichtsverhandlung.
Mögliche Folgen des falschen Umgangs mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverstoß
Warum es so wichtig ist, den Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Anwalt zu gestalten und strategisch vorzugehen, verdeutlichen die harten Konsequenzen, die eine falsche Reaktion in dieser Situation nach sich ziehen kann. Eine Folge, die das abgemahnte Unternehmen sofort trifft, sind die zu zahlenden Anwaltskosten der Gegenpartei plus Schadenersatzforderungen. Langfristig wirkt vor allem die unterzeichnete Unterlassungserklärung nach. Diese ist bei erster Vorlage zumeist enorm umfangreich formuliert, was das Risiko für künftige Verstöße in die Höhe schnellen lässt und somit über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg mit weiteren Abmahnungen und deren Kosten verbunden sein kann.
Nicht zu vergessen: Eine vorschnell akzeptierte Abmahnung gefährdet das Unternehmen auch dadurch, dass gegebenenfalls davon tangierte Marken und Produkte nicht mehr weiter angeboten werden können. Ein schwerwiegender Grund mehr, Abmahnungen wegen Markenrechtsverstoß ernst zu nehmen und mit Fingerspitzengefühl und Knowhow auf sie zu reagieren.
Fazit: Bedeutung der anwaltlichen Unterstützung bei markenrechtlichen Abmahnungen
Markenrechtliche Abmahnungen sind diffizile Angelegenheiten, die ohne rechtliche Beratung zu managen absolut keine gute Idee ist. Empfänger sollten sich unbedingt an den Anwalt ihres Vertrauens wenden, eine genaue Prüfung der Vorwürfe und Hintergründe vornehmen lassen und eine Strategie entwickeln, die den direkten und zukünftigen Schaden für das Unternehmen minimiert.
Falls Sie weiterführende Fragen oder konkrete Anliegen rund um das Thema Markenrechte und Abmahnungen haben, zögern Sie nicht, uns von KGH zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne!

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Fachanwältin für Familienrecht
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