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Checkliste für Mieter

15. August 2024

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Wohnung mieten

Checkliste für Mieter: Fallen bei der Übergabe der Wohnung verhindern

Vor dem Einzug in eine neue Bleibe und nach dem Auszug aus einer Mietwohnung findet jeweils eine Wohnungsübergabe zwischen Mieter und Vermieter statt. Auf diesen Termin sollten sich Mieter unbedingt vorbereiten, um alle wichtigen Aspekte parat zu haben und nichts zu vergessen. Wir haben die zentralen Bestandteile der Wohnungsübergabe in einer praktischen Checkliste zusammengestellt. 

1. Terminvereinbarung und Anwesende

Zunächst braucht es natürlich einen Termin für die Übergabe. Hierfür bietet sich eine Uhrzeit an, zu der gute Lichtverhältnisse herrschen, damit der Zustand der Wohnung bestmöglich beurteilt werden kann. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen „neutralen Dritten“ zu bitten, dem Termin beizuwohnen. Diese unbeteiligte dritte Partei kann im Fall der Fälle vermittelnd unterstützen und die Übergabe dokumentieren. 

2. Reinigung und Zustandsprüfung

Bei der Übergabe zum Auszug aus der Mietwohnung muss sich diese im vertraglich vereinbarten Zustand befinden. Mieter sollten dem Mietvertrag entnehmen, ob sie beispielsweise dazu verpflichtet sind, die Wohnung bei Auszug zu streichen. Üblich ist zudem eine besenreine Übergabe, sodass zuvor eine Reinigung stattfinden muss. Ein besonderes Augenmerk liegt daneben auf zu behebenden Schäden an Tapeten und Wänden, wie etwa auf Bohrlöchern, die gefüllt werden müssen. 

3. Protokoll und Fotos

Während des Übergabetermins sollte ein Protokoll angefertigt werden. Darin sollte eine schriftliche Ausführung zum Zustand der Wohnung enthalten sein. Auch die Zählerstände von Wasser, Gas und Strom und etwaige Mängel sind schriftlich festzuhalten. Zum Schluss wird das Protokoll von Mieter und Vermieter unterzeichnet. Ergänzend können Schäden fotografisch dokumentiert werden. 

4. Sanitär- , Elektro- und Heizungscheck

Sanitäranlagen, elektrische Geräte, wie sie beispielsweise in Einbauküchen verbaut sein können, und Heizungen sollten im Rahmen des Übergabetermins auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. 

5. Untersuchung der Bodenbeläge

Die Fußleisten und Bodenbeläge sind ebenfalls genauer zu betrachten, denn gerade dort werden Schäden oft übersehen. Typische Beschädigungen sind Dellen und Macken im Parkettboden, Flecken auf Teppichböden, sich wellendes oder hebendes Laminat sowie gesprungene Fliesen. 

6. Funktionscheck an Fenstern, Türen und Schlössern

Ergänzend sollte untersucht werden, ob sich alle Fenster und Türen einwandfrei öffnen und schließen lassen. Zudem sind die Schlösser auf etwaige Defekte hin zu prüfen. 

7. Keller, Dachboden und Außenbereiche

Nebenräume, wie Keller und Dachböden, und Außenbereiche, die zum Mietobjekt gehören, sollten bei der Wohnungsübergabe keinesfalls stiefmütterlich behandelt, sondern genau wie die zentralen Räumlichkeiten aufmerksam inspiziert werden. 

8. Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe sollte als einer der letzten Punkte ins Übergabeprotokoll integriert werden. Hierzu ist nicht nur festzuhalten, dass Schlüssel übergeben wurden, sondern auch, um wie viele Exemplare es sich handelt und zu welchen Schlössern – zum Beispiel zur Haustür, zur Wohnungstür oder zum Kellerabteil – diese gehören. 

9. Behebung von Schäden

Zu guter Letzt sollten Mieter und Vermieter über die Handhabung etwaiger festgestellter Mängel sprechen und schriftlich festhalten, bis wann diese von wem zu beheben sind und wer die Kosten dafür trägt. 

Fazit: Vorbereitet zur Wohnungsübergabe erscheinen

Wer gut vorbereitet zur Wohnungsübergabe erscheint, vermeidet spätere Undurchsichtigkeiten und Versäumnisse. Von großer Bedeutung ist für Mieter allem voran das Anfertigen eines ausführlichen Übergabeprotokolls. Kommt es dennoch zu Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Mietrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Oliver Fouquet

Fachanwalt für Mietrecht

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