KGH Anwaltskanzlei

Arbeitsvertrag bleibt aus

7. November 2025

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Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag bleibt aus: welche Ansprüche Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz haben

Hierzulande ist es nicht zwingend notwendig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, damit ein Arbeitsverhältnis besteht. Denn: Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Die Nachteile dieser Vorgehensweise liegen allerdings auf der Hand. Fehlt ein konkreter schriftlicher Vertrag, gestaltet sich ein Nachweis der vereinbarten Bedingungen im Konfliktfall meist schwierig. Dieser „Problemstelle“ versucht der Gesetzgeber mit dem Nachweisgesetz zu begegnen, über dessen Inhalt und Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wir in diesem Beitrag sprechen.

Wesentliche Fakten: Zusammenfassung

Nachfolgend werden unter anderem diese Aspekte ausführlich erläutert:

  • Existiert kein Arbeitsvertrag, sind Arbeitgeber laut Nachweisgesetz zur Niederschrift der vereinbarten Arbeitsbedingungen verpflichtet. Die Dokumentation muss dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben werden.
  • Arbeitnehmer sollten den Inhalt der Dokumentation stets genau prüfen. Nur so können sie sicherstellen, dass er den mündlich getroffenen Vereinbarungen entspricht.
  • Verstoßen Arbeitgeber gegen das Nachweisgesetz und fertigen keine Niederschrift der Arbeitsbedingungen an, können ihnen Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 Euro auferlegt werden. Außerdem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Dokumentation (gerichtlich) einzufordern.

Das Nachweisgesetz: Verschriftlichung der Arbeitsbedingungen als Pflicht

Laut Nachweisgesetz, kurz NachwG, haben Arbeitgeber die Pflicht, die vereinbarten Bedingungen des eingegangenen Arbeitsverhältnisses niederzuschreiben. Das kann in Form eines Arbeitsvertrags geschehen, ist aber besonders dann von Bedeutung, wenn eben kein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wurde.

Diese Informationen müssen in der Zusammenfassung der Arbeitsbedingungen allem voran enthalten sein:

  • Volle Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Ort, an dem die Beschäftigung ausgeführt wird
  • Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis beginnt
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitszeit und Angaben zu Schichtsystemen
  • Urlaubsregelungen
  • Vergütung von Regelarbeitszeit und Überstunden
  • Dauer der Probezeit
  • Kündigungsfrist
  • Infos zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Hinweise auf Fortbildungsmöglichkeiten
  • Verweise auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Das Nachweisgesetz sieht vor, dass diese schriftliche Dokumentation binnen eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer übergeben wird.

Änderung 2025: Elektronische Ausstellung der Dokumentation möglich

In diesem Jahr gab es einige Änderungen am Nachweisgesetz, die sich neben dem Umfang der Angaben und den Konsequenzen bei Verstößen auch auf die Form der Dokumentation beziehen. Noch 2024 war es zwingend erforderlich, den Nachweis in Schriftform auf Papier vorzulegen. Nun haben Arbeitgeber alternativ die Möglichkeit, Arbeitnehmern die Zusammenfassung auf elektronischem Wege – klassischerweise per E-Mail – zukommen zu lassen.

Arbeitsvertrag und Dokumentation – Inhalte stets genau prüfen

Egal ob Arbeitsvertrag oder Dokumentation nach dem Nachweisgesetz: Arbeitnehmer sollten sich stets die Zeit nehmen, die Inhalte der Dokumente genaustens zu prüfen. Immerhin kommt es durchaus vor, dass Arbeitgeber sich bei der Verschriftlichung nicht strikt an das mündlich Besprochene halten, sondern Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers integrieren. 

Verstoß gegen das Nachweisgesetz: Welche Folgen drohen Arbeitgebern?

Fertigt ein Arbeitgeber trotz fehlendem Arbeitsvertrag keine schriftliche Dokumentation der Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis an, verstößt er damit gegen das Nachweisgesetz. Ein solches Verhalten kann Bußgelder von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben.

Fazit: Arbeitnehmer können Zusammenfassung der Arbeitsbedingungen einfordern

Gibt es keinen Arbeitsvertrag, sorgt die Dokumentation der Arbeitsbedingungen, wie sie per Nachweisgesetz vorgesehen ist, dafür, dass unstrittig ist, welche Vereinbarungen die Parteien getroffen haben. Sollte der Arbeitgeber seiner Pflicht zum Aufsetzen einer solchen Niederschrift nicht nachkommen, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, dies einzufordern – in letzter Konsequenz auch auf gerichtlichem Wege.

Sollten Sie anwaltliche Unterstützung beim Einfordern einer Dokumentation der Arbeitsbedingungen benötigen oder andere Anliegen rund um Ihr Arbeitsverhältnis haben, stehen Ihnen die KGH Fachanwälte für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

Bild von Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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