Rechtssicherheit im Verein

Rechtssicherheit im Verein: Warum eine klare Satzung für Compliance und Haftungsvermeidung entscheidend ist
Der Begriff „Compliance“ bezieht sich im rechtlichen, unternehmerischen und organisatorischen Kontext auf das Einhalten gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien durch alle Mitarbeiter – vom Geschäftsführer bis zum Praktikanten. Um diese Regeltreue zu gewährleisten, wird sogenanntes Compliance-Management betrieben. Ein Thema, mit dem sich nicht nur Unternehmer, sondern auch Vereinsvorstände auseinandersetzen sollten. Denn auch sie benötigen Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Verein auf rechtssicherem Boden steht. Aus welchen Gründen die Satzung des Vereins hierfür von großer Bedeutung ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Diese und weitere Informationen werden nachfolgend genauer ausgeführt:
- Die Satzung legt fest, wofür Gelder des Vereins verwendet werden dürfen, regelt die Gepflogenheiten bezüglich der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und umfasst die steuerrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung.
- Außerdem werden die Zuständigkeiten im Verein durch die Satzung unmissverständlich zugeordnet. Die Vereinssatzung benennt den Vorstand und seinen Vertreter und formuliert, welche Mitglieder zu welchen Entscheidungen befugt und für welche Aufgaben zuständig sind.
- Verstöße gegen Inhalte der Vereinssatzung können gravierende strafrechtliche Folgen haben. Das gilt insbesondere im Falle eines Untreuevorwurfs, bei der satzungswidrigen Verwendung von Vereinsgeldern und bei steuerrechtlichen Verstößen.
Grund 1: Zweckgebundene Zuordnung der finanziellen Mittel durch die Vereinssatzung
Die Satzung regelt im Detail, wofür die Gelder des Vereins ausgegeben werden dürfen. Für Zwecke, die in der Vereinssatzung nicht ausdrücklich aufgeführt werden, dürfen die finanziellen Mittel des Vereins nicht verwendet werden.
Sofern die Satzung dies nicht konkret ausschließt, dürfen Gelder allerdings kurzzeitig im Rahmen wirtschaftlicher Geschäfte eingesetzt werden, um die verfügbaren Mittel zur Finanzierung eines satzungskonformen Zwecks zu vermehren.
Ein Nutzen der Vereinssatzung ist es also, der Verwaltung der Finanzen des Vereins einen festen Rahmen zu geben. Eine enorm wichtige Maßnahme, schließlich können nicht nachvollziehbare oder schlicht rechtswidrige Handhabungen an dieser Stelle ernste Konsequenzen inklusive der Aberkennung der Gemeinnützigkeit haben.
Grund 2: Regelung der Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Vereinsmitglieder
Auch ohne diesbezügliche Satzungsvorgaben können ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder Erstattungen für Ausgaben, die sie nachweislich für den Verein getätigt haben, erhalten. Soll jedoch eine Aufwandspauschale ausbezahlt werden, wird diese rechtlich als Vergütung gewertet und ist nur dann zulässig, wenn dies aus der Satzung hervorgeht.
Grund 3: Steuerrechtliche Klarheit dank Satzung
In der Satzung werden auch die steuerrechtlichen Bestimmungen, an die sich Vereine nach der Abgabenordnung (§§ 55, 64 AO) halten müssen, abgehandelt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Satzungsinhalte, die zwingend von allen Vereinsmitgliedern gekannt und befolgt werden müssen, damit der Verein rechtssicher agieren kann.
Grund 4: Definition der Pflichten des Vorstands in der Vereinssatzung
Damit ein Verein (rechtlich) funktioniert, muss es jemanden geben, der die Verantwortung trägt. Das ist der Vorstand. Er ist laut Satzung unter anderem dafür verantwortlich, dass die finanziellen Mittel des Vereins ordnungsgemäß eingesetzt und deren Einsatz korrekt dokumentiert wird. Im Zusammenhang damit ist er auch dazu verpflichtet, andere Vereinsmitglieder entsprechend anzuweisen und zu kontrollieren, ob diese satzungskonform handeln.
Grund 5: Festlegung der Zuständigkeiten im Verein
Ein weiterer wichtiger Baustein der Vereinssatzung legt die Zuständigkeiten in der Organisation fest. Hier wird geregelt, wer welche Entscheidungen trifft und welche Aufgaben übernimmt. Zudem wird für gewöhnlich ein Vertreter des Vorstands angegeben.
Dadurch ist dank Satzung dafür gesorgt, dass jeder seinen Handlungs- und Entscheidungsspielraum kennt und der Verein auch dann handlungsfähig bleibt, wenn der Hauptvorstand einmal verhindert ist.
Mögliche Folgen von Verstößen gegen die Vereinssatzung
Verstöße gegen die Satzung eines Vereines sind keine Lappalie. Sie können durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben, beispielsweise im Zuge eines Untreuevorwurfs oder bei steuerrechtlichen Vergehen. Darüber hinaus steht die Gemeinnützigkeit eines Vereins immer dann auf dem Spiel, wenn Mittel satzungswidrig zweckentfremdet werden.
Fazit: Rechtssicherheit im Verein durch Beratung zum idealen Compliance-Management
Eine klar formulierte, umfangreiche Satzung schafft im Zusammenspiel mit einem durchdachten Compliance-Management eine rechtssichere Basis für Vereine. Wir von KGH beraten Sie gerne zu allen Fragen und Herausforderungen rund um Satzungen, Compliance und rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf Ihren Verein.
Carl-Peter Horlamus
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
Letzte Beiträge:
Arbeitsvertrag bleibt aus / Arbeitsvertrag bleibt aus: welche Ansprüche Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz haben Hierzulande ist es nicht zwingend notwendig, einen schriftlichen …
Bundesarbeitsgericht: Mindesturlaub / Bundesarbeitsgericht: Mindesturlaub bleibt auch bei Vereinbarungen unangetastet Die genauen Vereinbarungen zum Urlaubsanspruch in Arbeitsverhältnissen können von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag …
Betreuungsunterhalt verstehen und durchsetzen / § 1570 BGB einfach erklärt: Anspruch auf Betreuungsunterhalt verstehen und durchsetzen Kommt es zur Scheidung einer Ehe, …
Gemeinsamer Kredit nach der Trennung / Gemeinsamer Kredit nach der Trennung: Wer haftet, wenn nur ein Partner davon profitiert hat? Dass Ehepartner …




