Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Aufhebungsvertrag unterschreiben? Warum Sie ohne Prüfung ein hohes Risiko eingehen
Aufhebungsverträge werden von Arbeitgebern gerne genutzt, um Kündigungen zu vermeiden. Oftmals werden sie dem Arbeitnehmer als hervorragendes Angebot präsentiert und manchmal sind sie das auch. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein. In diesem Beitrag beleuchten wir die Risiken, denen sich Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags bewusst sein sollten, und gehen auf die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsprüfung ein.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Im Folgenden widmen wir uns diesen Inhalten:
- Anstelle einer Kündigung legen Arbeitgeber Angestellten häufig Aufhebungsverträge vor. Diese stellen sie natürlich als beidseits „beste Lösung“ dar und stellen zum Beispiel eine sofortige Freistellung, ein positives Arbeitszeugnis und eine Abfindung in Aussicht.
- Aufhebungsverträge können sich für den Arbeitnehmer nachteilig auswirken. So können sie eine Sperrzeit in Bezug auf den ALG 1 Anspruch nach sich ziehen, zu geringe Abfindungszahlungen festsetzen oder unklare Formulierungen und für den Arbeitnehmer ungünstige Klauseln beinhalten.
- Um sicherzustellen, dass einem der Aufhebungsvertrag nicht zum Verhängnis wird, sollte man diesen stets durch einen kompetenten Anwalt prüfen lassen. Außerdem kann es sich lohnen, inhaltlich nachzuverhandeln.
Aufhebungsvertrag – eine einfache Lösung für beide Parteien?
Aus Sicht des Arbeitgebers ist ein Aufhebungsvertrag oftmals eine schnelle, einfache Lösung, die mit deutlich weniger Aufwand einhergeht als die ordentliche Kündigung. Und auch für den Arbeitnehmer kann ein fairer Aufhebungsvertrag mit Vorteilen einhergehen. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass er eine Abfindung erhält, unmittelbar nach Unterzeichnung freigestellt wird und dazu noch ein positives Arbeitszeugnis bekommt, mit dem seine Chancen darauf, zeitnah eine neue Anstellung zu finden, steigen.
Allerdings kann sich ein Aufhebungsvertrag auch stark nachteilig auf den Arbeitnehmer auswirken. Die potenziellen Risiken eines solchen Vertrages sind auf seiner Seite erheblich höher als auf der Seite des Arbeitgebers. Deshalb ist von einem vorschnellen Unterschreiben ohne Prüfung durch einen fachkundigen Experten dringend abzuraten.
Drei Argumente für die Wichtigkeit der Prüfung von Aufhebungsverträgen
Es sind allem voran diese Dinge, vor denen Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, auf der Hut sein sollten:
#1: Potenzielle Sperrzeiten
Je nach individuellen Gegebenheiten und genauem Inhalt des Aufhebungsvertrags kann dieser unter Umständen als vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung gewertet werden. In der Folge kommt es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1, die im Normalfall ganze zwölf Wochen andauert. Demnach kann ein Aufhebungsvertrag ein beträchtliches finanzielles Risiko für den Arbeitnehmer darstellen, sofern nicht genaustens auf die Formulierungen im Vertrag geachtet wird.
#2: Geringe Abfindungssummen
Viele Arbeitnehmer haben keinerlei Ahnung, welche Höhen bei Abfindungszahlungen gängig und in ihrem Fall realistisch sind. Dadurch laufen sie Gefahr, mit wesentlich weniger Geld „abgespeist“ zu werden, als sie eigentlich einfordern hätten können – ärgerlich.
#3: Ungünstige Klauseln
Manche Arbeitgeber versuchen, Aufhebungsverträge ganz bewusst so unkonkret wie möglich zu formulieren, und gehen beispielsweise nur unpräzise oder gar nicht auf die Freistellung, Resturlaubsansprüche, das Verfahren mit verbleibenden Überstunden, etwaige noch ausstehende Bonuszahlungen oder Arbeitszeugnisse ein. Hier sollten Arbeitnehmer hartnäckig nachhaken und genaue Vereinbarungen fordern. Denn: Fehlende oder inhaltlich vage Klauseln können ihre Verhandlungsposition schwächen.
Fazit: Aufhebungsvertrag unbedingt anwaltlich prüfen lassen
Die in diesem Beitrag geschilderten Argumente und möglichen Fallstricke rund um Aufhebungsverträge verdeutlichen vor allem eines: Arbeitnehmer sollten solche Verträge stets von einem Anwalt prüfen und gegebenenfalls nachverhandeln lassen, bevor sie unterzeichnen.
Wenn Sie bei einem Aufhebungsvertrag oder anderen Verträgen kein Risiko eingehen möchten, übernehmen wir die sorgfältige Prüfung gerne für Sie – sprechen Sie uns von KGH an!

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Anwältin für Arbeitsrecht
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