KGH Anwaltskanzlei

Vorsorge für den Ernstfall

17. Dezember 2024

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Kinderbetreuung Ernstfall

Vorsorge für den Ernstfall: Wer übernimmt die Betreuung meines Kindes?

Als Elternteil möchte man den Gedanken daran, dass einem etwas zustoßen könnte und man sich nicht mehr selbst um seine Kinder kümmern kann, verständlicherweise kaum zu Ende denken. Dennoch ist es ratsam, sich einmal genau mit diesem Ernstfall auseinanderzusetzen und rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Dies geschieht in Form einer Sorgerechtsverfügung, über die wir in diesem Beitrag informieren. 

Wesentliche Fakten: Zusammenfassung

Dieser Beitrag befasst sich mit den folgenden Aspekten:

  • Eine Sorgerechtsverfügung regelt die Vormundschaft über minderjährige Personen im Falle des Todes der Eltern. Sofern die von den Eltern gewünschten Vormünder vom Gericht als ausreichend geeignet eingestuft werden, folgt das Gericht in der Regel den in der Verfügung geäußerten elterlichen Wünschen. 
  • Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich aufgesetzt und von den Eltern unterzeichnet werden. Nicht verheiratete Elternpaare benötigen pro Elternteil je eine separate Verfügung. 
  • Möchte ein alleinig sorgeberechtigter Elternteil ausschließen, dass der andere Elternteil die Vormundschaft erhält, muss dieser Wunsch mit Begründung in die Sorgerechtsverfügung integriert werden. 

Die Sorgerechtsverfügung zur Regelung der Vormundschaft im Todesfall

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, das festlegt, welche Person die Vormundschaft für minderjährige Kinder übernehmen soll, wenn die Eltern versterben. Im Normalfall folgt das Gericht den so festgeschriebenen Wünschen der Eltern und die benannte Person erhält das Sorgerecht.

Anders als manchmal angenommen, können mehrere Personen in der Sorgerechtsverfügung als Berechtigte eingesetzt werden. Die an sie übertragenen Rechte können differenziert definiert werden. So ist es zum Beispiel möglich, einer bestimmten Person die Verwaltung des Vermögens der hinterbliebenen Minderjährigen zuzuschreiben und eine andere Person mit der Personensorge zu betrauen. 

Formvorschriften: Wie muss die Sorgerechtsverfügung gestaltet sein?

Genau wie ein Testament muss auch eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich vorliegen und von den Sorgeberechtigten – also in aller Regel den Eltern – unterzeichnet werden. Verheiratete Elternpaare können dabei ein gemeinsames Dokument unterzeichnen, unverheiratete Paare müssen jeweils ein Dokument pro Elternteil aufsetzen. 

Verfahren bei mangelnder Eignung der eingesetzten Vormünder

Wie bereits erwähnt, richtet sich das Gericht üblicherweise nach den Wünschen der Verstorbenen und stimmt der Sorgerechtsverfügung zu. Der Ausnahmefall tritt ein, wenn das Gericht die von den Eltern benannten Vormünder als ungeeignet einstuft. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn diese Personen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügung greift, selbst noch minderjährig oder aber bereits in weit fortgeschrittenem Alter und pflegebedürftig sind. 

Erkennt das Gericht bei den von den Eltern bestimmten Vormündern eine mangelnde Eignung, versucht es für gewöhnlich, das Sorgerecht an andere, besser geeignete verwandte Person zu übertragen. Gelingt auch das nicht, kann ein Amtsvormund die Vormundschaft übernehmen. 

Bedeutung der Sorgerechtsverfügung bei alleinigem Sorgerecht

Gesonderte Bedingungen liegen vor, wenn ein Elternteil verstirbt, der das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind innehat. Beinhaltet die Sorgerechtsverfügung keine abweichenden Angaben, wird der noch lebende, bislang nicht sorgeberechtigte Elternteil zum Vormund. Möchte der alleinig Sorgeberechtigte genau das verhindern, muss er dies in der Sorgerechtsverfügung klar festschreiben und schwerwiegende Gründe für diesen Wunsch nennen. 

Fazit: Sorgerechtsverfügung aufsetzen und für den Ernstfall vorsorgen

Die Sorgerechtsverfügung gibt Eltern die Möglichkeit, Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen und Einfluss auf die Zukunft ihrer Kinder im eigenen Todesfall zu nehmen. Trotz der Schwere der Thematik empfehlen wir Eltern dringend, sich frühzeitig damit zu befassen und diese Möglichkeit zu nutzen. Sollten Sie weiterführende Fragen rund um die Sorgerechtsverfügung haben oder Unterstützung beim Aufsetzen eines solchen Dokuments benötigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit KGH

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Sibylle Sklebitz

Fachanwältin für Familienrecht

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