Unordentliche Mieter

Unordentliche Mieter: Kann ein Mietverhältnis wegen Unordnung beendet werden?
Der Traum eines jeden Vermieters ist vermutlich ein überaus reinlicher Mieter, der die Wohnung hegt und pflegt und in einem Zustand hält, der höchsten Ansprüchen an Ordnung und Sauberkeit gerecht wird. Dass das nicht immer der Realität entspricht, dürfte den meisten Vermietern bekannt sein. Kommt es zu großer Unordnung im vermieteten Objekt, kann dies durchaus ein Streitpunkt zwischen den beteiligten Parteien – also Vermieter und Mieter – sein. Doch rechtfertigt eine unordentliche Wohnung die Kündigung des Mietverhältnisses? Diese Frage wird im folgenden Beitrag anhand eines Falls aus Stuttgart beleuchtet.
Fall aus Stuttgart: Altpapierstapel führen zu Kündigungsklage
In besagtem Fall fiel dem Vermieter auf, dass sich Altpapier in der vermieteten Wohnung stapelte. Laut Ansicht des Vermieters sei dieses Altpapier in Unmengen vorhanden, was ihm sehr missfiel. Kurzum: Er war unzufrieden damit, wie es sein Mieter mit der Ordnung hielt. Also legte er Kündigungsklage ein, um das Mietverhältnis auflösen zu können. Als Grund für sein Anliegen der Kündigung benannte er die statischen Probleme, die von den Papiermüllstapeln verursacht werden würden, sowie eine erhöhte Brandgefahr durch das viele Papier in der Wohnung. Der Fall landete zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart.
Urteil: Unordnung ist keine Pflichtverletzung
Das Gericht kam in diesem Fall zu einem klaren Urteil. Es befand, dass die Unordnung in der Wohnung keine Pflichtverletzung seitens des Mieters darstellte. Selbst wenn die Wohnung nicht nur etwas unordentlich wäre, sondern an der Grenze zur Verwahrlosung stünde, würde dies nicht als Kündigungsgrund ausreichen. Die vom Vermieter vorgebrachten Gründe für die Kündigung – Statik und Brandschutz – wurden vom Gericht nicht anerkannt. Probleme der Statik oder eine verschärfte Brandgefahr seien durch das Altpapier nicht gegeben. Solange vom Mieter keine Belästigung anderer Mietparteien ausgeht und die Gebäudesubstanz durch die Unordnung nicht gefährdet wird, sei eine Kündigung aufgrund von Unordnung nicht rechtens. Im Resultat durfte der Mieter, dessen Ordnungssinn vom Vermieter infrage gestellt wurde, im Mietobjekt verbleiben.
Fazit: Keine Kündigung wegen Unordnung
Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart stellt fest: Eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Unordnung ist nur dann zulässig, wenn diese Unordnung negative Auswirkungen auf andere Mieter oder die Gebäudesubstanz hat. Dies ist natürlich immer abgestimmt auf den individuellen Einzelfall zu klären. Sollten Sie als Mieter oder Vermieter rechtlichen Rat in Sachen Mietrecht suchen, so freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Wir von der Anwaltskanzlei KGH beraten Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie dabei, Ihr Anliegen rechtlich einzuordnen.

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
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