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Arbeitslosengeld

31. Januar 2023

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Arbeitslosengeld beantragen

Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es?

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Der Betrieb, für den man jahrelang gearbeitet hat, muss schließen oder Personalkürzungen vornehmen und schon ist man auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates angewiesen. Für solche Fälle gibt es in Deutschland das Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld in der Definition

Das Arbeitslosengeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung, die dazu dient, den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden zu sichern. Arbeitssuchende ohne Kinder erhalten 60% ihres durchschnittlichen Nettogehalts der vorherigen zwölf Monate, mit Kindern steigt der Satz auf 67%. Die Höhe und Dauer der Zahlungen richtet sich nach dem Alter des Antragstellers und dessen Beschäftigungszeiten binnen der letzten fünf Jahre. Darauf gehen wir später in diesem Beitrag noch genauer ein.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Im Prinzip kann zwar jeder Arbeitslosengeld beantragen, doch nicht jeder hat auch Anspruch darauf. Im Kern müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit Arbeitslosengeld ausgezahlt wird:

Arbeitslosigkeit

Selbstverständlich muss der Antragsteller arbeitslos sein. Das bedeutet, dass er maximal fünfzehn Wochenstunden in Anstellung beschäftigt oder in Selbstständigkeit tätig sein darf. Die Arbeitslosigkeit wird zudem nur als solche anerkannt, wenn sie vom Arbeitslosen persönlich beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet wurde. Wichtig zu wissen ist, dass die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen muss. Andernfalls können Sperrzeiten angesetzt werden. Wer schon weiß, dass er in einigen Wochen arbeitslos sein wird, sollte die Meldung schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit tätigen. Möglich ist dies ab drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit.

Antragstellung

Die Arbeitslosmeldung ist nicht mit einem Antrag auf Arbeitslosengeld gleichzusetzen. Zusätzlich zur Meldung muss also der Antrag gestellt werden. Das kann online oder persönlich vor Ort geschehen. Dabei muss mit Bearbeitungszeiten von etwa drei Wochen gerechnet werden.

Vorherige versicherungspflichtige Beschäftigung

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer in den zwei Jahren vor Antragstellung mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war. Mutterschaftszeiten, Zeiträume, in denen Krankengeld bezogen wurde, sowie Tätigkeiten im Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst können hierbei angerechnet werden.

Bemühungen zur beruflichen Wiedereingliederung

Jeder Mensch, der Arbeitslosengeld bezieht, muss der sogenannten Wiedereingliederungsvereinbarung zustimmen. Er verpflichtet sich damit im Wesentlichen dazu, sich um eine berufliche Wiedereingliederung zu bemühen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht in erwartbarem Maße nach, können mitunter Leistungskürzungen die Folge sein. Wer von vorneherein nicht in die Wiedereingliederungsvereinbarung einwilligt, muss damit rechnen, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wird.

So berechnen sich Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes

Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist das Einkommen im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Vom Bruttogehalt werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Was bleibt, ist das pauschalisierte Nettogehalt, von dem 60% beziehungsweise 67% (falls Kinder vorhanden sind) als Arbeitslosengeld ausgezahlt werden. Nebeneinkünfte aus Beschäftigungen unter 15 Stunden pro Woche werden angerechnet, wobei der Freibetrag bei 165€ liegt.

Wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt vom Alter des Antragstellers und seinen Beschäftigungszeiten in den vorangegangenen fünf Jahren ab. Dabei beträgt die maximale Dauer des regulären Anspruchs 24 Monate. Die Staffelung gestaltet sich wie folgt:

Beschäftigungsdauer in MonatenAnspruchsdauer in MonatenAltersstufe
126
168
2010
2412
3015Ab 50
3618Ab 55
4824Ab 58

Mehr als 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten nur Menschen, die mindestens 50 Jahre alt sind. Ab der Vollendung des 58. Lebensjahres sind Arbeitslosengeldzahlungen für eine Dauer von bis zu 24 Monaten möglich.

Gründe für Arbeitslosengeld-Sperrzeiten

Die Agentur für Arbeit kann Arbeitslosen Sperrzeiten auferlegen, während derer die Zahlungen ausbleiben. Solche Sperrzeiten können bis zu zwölf Wochen andauern und mitunter aus den folgenden Gründen beschlossen werden:

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Wer arbeitslos ist, nachdem er ohne schwerwiegenden Grund selbst gekündigt hat, muss gegebenenfalls mit einer Sperrzeit rechnen. Das gilt auch dann, wenn zwar ein schwerwiegender Grund für die Kündigung – zum Beispiel Mobbing am Arbeitsplatz – vorlag, dieser vom ehemaligen Arbeitnehmer aber nicht nachgewiesen werden kann.

Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Wurde der nun Arbeitslose vom Arbeitgeber gekündigt, ist das zunächst einmal noch kein Grund für eine Sperrfrist. Eine solche kann aber verhängt werden, wenn es sich dabei um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt, und zwar auch dann, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.

Mangelnde Bemühungen zur Wiedereingliederung

Wie bereits erwähnt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Wiedereingliederungsvereinbarung verbunden. Kommt man dieser nicht nach, weil man beispielsweise angemessene Jobangebote ablehnt oder nicht an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnimmt, kann dies ebenfalls eine Sperrzeit zur Folge haben. Dasselbe gilt, wenn keine ausreichenden Eigenbemühungen zum Finden einer neuen Anstellung nachgewiesen werden.

Späte Arbeitslosmeldung

Und auch wer sich zu spät arbeitslos meldet, kann mit einer Sperrzeit bestraft werden. Deshalb ist es unglaublich wichtig, die Arbeitslosemeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu tätigen.

Antrag auf Arbeitslosengeld: Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann nur bearbeitet und bestätigt werden, wenn sämtliche benötigten Unterlagen vorliegen. Um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern, sollten diese Unterlagen bei der Antragstellung direkt vollständig mitgebracht werden. Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung gehören Arbeitsbescheinigungen aus den letzten fünf Jahren, Kündigungsschreiben, etwaige Krankengeldbescheinigungen sowie Nachweise über frühere Arbeitslosengeldbezüge zu den notwendigen Dokumenten.

Fazit: Arbeitslosengeld – Dauer und Höhe werden von mehreren Faktoren bestimmt

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist in Deutschland an einige Bedingungen, darunter die Wiedereingliederungsvereinbarung, geknüpft. Während sich die Höhe der Bezüge hauptsächlich nach dem vorherigen Gehalt richtet, hängt die Dauer der Auszahlungen maßgeblich vom Alter und den Beschäftigungszeiten des Antragstellers ab. Wer weiß, was ihm zusteht und worauf er bei Arbeitslosmeldung und Antragstellung achten muss, kann Verzögerungen bei der Antragsbewilligung und vor allem Sperrzeiten vermeiden. 

Bei Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld sind unsere KGH Fachanwälte gerne für Sie da!

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Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Armin Goßler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sibylle Sklebitz

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