Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass: Regelung des Zugriffs nach User-Tod
In Sachen Erbe und Nachlass ist in Deutschland wenig dem Zufall überlassen. Zahlreiche Gesetze schaffen einen umfassenden rechtlichen Rahmen – doch deckt dieser auch den Bereich des digitalen Nachlass ab?
Verträge mit Online-Diensten laufen weiter
Heutzutage verfügt nahezu jeder Mensch über mehrere Online-Accounts, vom E-Mail-Client über die sozialen Netzwerke bis hin zu Handels- und Unterhaltungsportalen. Was passiert mit diesen Nutzerkonten, wenn der User verstirbt? Diese Frage stellen sich die Hinterbliebenen spätestens dann, wenn die vom Verstorbenen über dessen Konten geschlossenen Verträge Kosten verursachen. Fakt ist: Der Tod hebt laufende Vertragsverpflichtungen nicht auf. Stattdessen geht die Verantwortung vom Verstorbenen auf dessen Erben über.
Erben erhalten Zugriff auf Online-Accounts
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Erben Zugang zu den Online-Accounts ihrer verstorbenen Lieben wünschen. So erging es auch den Eltern eines 2012 verstorbenen Mädchens. Doch Facebook weigerte sich, ihrem Wunsch nachzukommen. Schließlich lagen den Eltern keine gültigen Zugangsdaten vor. Das BGH war jedoch der Ansicht, dass der Facebook-Nutzungsvertrag nicht den Charakter eines Rechtsverhältnisses höchstpersönlicher Natur innehat. Der Facebook-Zugang gilt laut diesem Urteil als vererbbar, woran auch die 2018 in Kraft getretene DSGVO nichts ändert.
PayPal, Bitcoin & Co.: Materielle Werte bei digitalem Nachlass
Die Erben des Bankiers Matthew Mallon hatten ein ähnliches Problem: Mallon hatte, so die Vermutung der Erben, rund 250 Millionen Dollar in die Kryptowährung XRP investiert. Doch weder der genaue Ort der Anlage noch die Zugriffsdaten waren bekannt. Somit hatten die Hinterbliebenen keinerlei Chance, auf das Vermögen zuzugreifen. Dieses Beispiel zeigt, wie kompliziert der Umgang mit materiellen Werten im Zuge der digitalen Nachlassverwaltung ausfallen kann.
Tipp: Bekannte Zugangsdaten vereinfachen die Verwaltung des digitalen Nachlass
Passwörter und andere Zugangsdaten sind sensible Informationen, die bekanntermaßen gut geschützt und geheim gehalten werden sollten. Wer sicherstellen möchte, dass seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes problemlos auf Accounts und online verwahrtes Vermögen zugreifen können, darf es mit dieser goldenen Regel der Online-Security aber nicht allzu genau nehmen. Denn nur wenn die Erben die Zugangsdaten kennen oder erlangen können, ist die digitale Nachlassverwaltung einfach möglich.
Regeln Sie also den digitalen Nachlass am besten auch in Ihrem Testament und sorgen dafür, dass Ihre Erben die Zugangsdaten bekommen.
Unsere KGH Anwälte für Computerrecht und Familienrecht in Nürnberg helfen Ihnen weiter.

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
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