Treuepflicht im öffentlichen Dienst

15. März 2022

/

Öffentlicher Dienst Kündigungsschutzklage

Treuepflicht im öffentlichen Dienst -
Polizeiärztin scheitert mit Kündigungsschutzklage

In den meisten Berufen spielt es keine Rolle, ob und inwiefern Mitarbeiter und Arbeitgeber in politischen Fragen dieselbe Meinung vertreten. Das gilt zumindest dann, wenn sich das Äußern politischer Gesinnungen nicht auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit auswirkt, wenn also keine negative Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder des Ansehens des Arbeitgebers daraus resultiert. Doch wie verhält es sich mit fragwürdigen politischen Meinungsäußerungen, wenn es sich um ein Anstellungsverhältnis bei Bund oder Land handelt? Mit dieser Frage aus dem Bereich des Arbeitsrechts hat sich in den vergangenen Wochen das Landgericht Baden-Württemberg im Zuge der Verhandlung eines aufsehenerregenden Falls befasst.

Hintergründe: Kleinanzeige führt zur Kündigung

Im Herbst 2020 erschien in einer Sonntagszeitung eine Kleinanzeige mit der Überschrift „Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz“. Wie der Titel bereits nahelegt, befasste sich die Anzeige inhaltlich in der Hauptsache mit konstruierten Parallelen zwischen dem in Deutschland gültigen Infektionsschutzgesetz und dem Ermächtigungsgesetz wie es zu Zeiten des Nationalsozialismus galt. Es fiel unter anderem der Begriff „Zwangsimpfungen“, gefolgt von einem Hinweis auf eine Anti-Infektionsschutzgesetz-Demonstration vor dem Deutschen Bundestag. Aufgegeben wurde die spezielle Kleinanzeige von einer Frau, die zu diesem Zeitpunkt als Polizeiärztin tätig war. Die Folge: Wenig später flatterte ihr die Kündigung ins Haus.

Was hat es mit der Treuepflicht für Angestellte im öffentlichen Dienst auf sich?

Um die Konsequenz der Kündigung rechtlich nachvollziehen zu können, muss man einen Blick auf die sogenannte Treuepflicht Angestellter im öffentlichen Dienst werfen. Diese ist in den TV-L, den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst der Länder, festgehalten. Dort heißt es, dass „die Beschäftigten [dazu verpflichtet sind] sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes [zu] bekennen“. Diese Passage ist als nichts Geringeres denn als arbeitsvertragliche Pflicht anzusehen, welche sämtlichen Angestellten von Bund und Land im öffentlichen Dienst auferlegt wird.

Entscheidung des LAG: Kündigung der Polizeiärztin ist rechtens

Die gekündigte Ex-Polizeiärztin war nicht willens, die Kündigung hinzunehmen, und legte Klage ein. Diese wurde im August 2021 vom Arbeitsgericht Freiburg in erster Instanz zurückgewiesen, wobei sich die Richter auf die eben geschilderte Treuepflicht für Angestellte im öffentlichen Dienst beriefen. Diese sei unter anderem durch den Vergleich mit dem nationalsozialistischen „Ermächtigungsgesetz“ verletzt worden. Anschließend landete der Fall beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, wo Anfang Februar 2022 ein Urteil gesprochen wurde, das die Kündigung als rechtens einstuft. Mehr noch: Die zuständigen Richter plädierten sogar für eine fristlose Kündigung der ehemaligen Polizeiärztin. Auch sie bauten ihr Urteil auf der Verletzung der Treuepflicht und der Verächtlichmachung von Staatsorganen durch die Nutzung des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“ auf. Die Klägerin sei nicht für den Beruf der Polizeiärztin geeignet und habe gegen arbeitsvertragliche Pflichten, allem voran die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen.

Kein Einzelfall: Kündigungen aufgrund von Treuepflichtverletzungen in der Vergangenheit

Da sich der immense Polarisierungseffekt der politischen Vorgehensweisen in Verbindung mit der Coronapandemie längst deutlich in den sozialen Medien und auf den Straßen abzeichnet, verwundert es kaum, dass es sich bei der Kündigung der ehemaligen Polizeiärztin nicht um einen Einzelfall handelt. Aus der jüngeren Vergangenheit sind einige Fälle bekannt, in deren Rahmen Angestellten im öffentlichen Dienst aufgrund der Verletzung der Treuepflicht zum Grundgesetz, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den Grundfesten des Landes gekündigt wurde. 2021 erhielt ein Berufsschullehrer, der Corona-NS-Vergleiche im Beisein von Schülern zog, die Kündigung. Einer Lehrerin, die während des Unterrichts harsche Kritik an den Infektionsschutzmaßnahmen übte, wurde durch das Münchner Verwaltungsgericht sogar der Beamtenstatus entzogen.

Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Armin-Goßler

Armin Goßler

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sibylle-Sklebitz

Sibylle Sklebitz

Anwältin für Arbeitsrecht

KGH-Bus06

KGH

KGH ist Ihre Anwaltskanzlei in Nürnberg. Wir bieten Ihnen Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.

Letzte Beiträge:

Inflationsausgleichspraemie

Inflationsausgleichsprämie zahlen / Inflationsausgleichsprämie zahlen – Was Arbeitgeber wissen müssen Die Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP, darf seit dem Ende des Jahres 2022 von …

Dienstliche SMS in der Freizeit

Dienstliche SMS in der Freizeit / Müssen dienstliche SMS in der Freizeit gelesen werden? So mancher Arbeitnehmer dürfte es kennen: Man entspannt …

Behindert-1280x898

Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern / Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern – das müssen Arbeitgeber beachten Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren geht für Arbeitgeber grundsätzlich …

Rauchen am Arbeitsplatz

Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es? Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Der Betrieb, für den man jahrelang gearbeitet hat, muss schließen …