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Massive Einschränkung der Rechte von Bankkunden bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geplant

29. Januar 2016

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Betroffene Kreditnehmer sollten jetzt handeln

Ausgangslage

Wie wir bereits mehrfach berichtet hatten (Widerruf von Immobiliendarlehen und Ausstieg aus teuren Immobilienkrediten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung), entsprechen viele Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Dies hat zur Folge, dass den Bankkunden weiterhin ein Widerrufsrecht zustehen kann, mit dem sie sich im aktuellen Zinstief gegebenenfalls tausende Euro sparen können.

Geplante Gesetzesänderung

Diese als „Ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnete Situation, die mittlerweile auch zu einer großen Anzahl von Gerichtsverfahren geführt hat, soll nun gesetzlich massiv eingeschränkt werden.

Das Bundeskabinett hat diesbezüglich bereits eine Regelung beschlossen, aufgrund derer mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch bei allen Altverträgen von 2002 bis 2010 das Widerrufsrecht erlöschen soll, wenn es nicht in einem Zeitraum von nur drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht wird.
Damit kann die Frist zur Geltendmachung des Widerrufsrechts bei allen Altverträgen bereits am 21. Juni 2016 enden.

Handlungsempfehlungen

Diese Gesetzesänderung, die offiziell als „angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern“ gefeiert wird, bedeutet eine vor allem auch im Lichte der bisherigen Verbrauchschutzrechtsprechung kaum zu rechtfertigende Einschränkung der Rechte der Bankkunden.

Allen Kreditnehmern mit Altverträgen von 2002 bis 2010 ist deshalb dringend zu raten, Ihre Rechtsposition kurzfristig durch einen erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, damit Sie nicht mit Fristablauf Ihre Rechte endgültig verlieren beziehungsweise im zu erwartenden „Run“ zum geplanten Fristende noch zum Zug kommen.

Die Ansprechpartner bei KGH sind Rechtsanwalt Carl-Peter Horlamus und Rechtsanwalt Oliver Stigler.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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