Entgeltklausel für Kontoersatzkarte unwirksam
Ausgangsfall
Vielfach verwenden Banken in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen für die Zahlungsverkehrsarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden“ geregelt ist und der Kunde dies zu tragen hat. Begründet wird dies damit, dass die Notwendigkeit der Ausstellung einer Ersatzkarte nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Mit Urteil vom 20.10.2015 Az. XI ZR 166/14 hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass eine solche Entgeltklausel unwirksam ist.
Insbesondere wurde der Fall entschieden, dass bei Verlust oder Diebstahl eine Herausgabe der Ersatzkarte notwendig ist. Nach der umstrittenen Klausel fällt ein solcher Fall nicht in den Verantwortungsbereich der Bank und somit zahlt der Kunde hierfür das Entgelt.
Für den Bundesgerichtshof ist dies jedoch nicht vereinbar mit den gesetzlichen Nebenpflichten der Bank, dem Kunden eine neue Zahlungskarte auszustellen. Der BGH sieht keine rechtliche Grundlage, die Kosten nach Verantwortungsbereichen zu differenzieren. Die Klausel ist nur eine Abwälzung eigener Pflichten auf den Kunden.
Kommt der Bankkunde seinen Meldepflichten des Verlustes der Karte gegenüber der Bank nach, muss diese jede Nutzung der Zahlungskarte verhindern, das heißt die Karte sperren. Es ist dann aber auch Pflicht der Bank zumindest in den Fällen von Verlust oder Diebstahl (kostenlos) eine Ersatzkarte auszustellen.
Oliver Stigler
Letzte Beiträge:
Eigenes Einkommen des Kindes / Eigenes Einkommen des Kindes und seine Auswirkung auf den Unterhalt Wenn ein Kind eigenes Geld verdient, kann …
Abfindung nach Jobverlust / Abfindung nach Jobverlust: Anspruch, Höhe und Steuer im Überblick Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitnehmer …
Mietschäden melden / Mietschäden melden als Mieter fristgerecht und rechtssicher Ein Wasserfleck an der Decke, ein Riss im Waschbecken oder ein tropfender …
Vorladung von der Polizei / Vorladung von der Polizei: Weshalb Sie ohne rechtliche Beratung keine Angaben machen sollten Eine Vorladung von der …