Geplante Neuregelungen des Mietrechts
1. Qualifizierter Mietspiegel
Danach soll der Mietspiegel auf eine breitere Basis gestellt werden. Prinzipiell soll zukünftig der Mietspiegel nicht nur aus den Mieten der letzten vier Jahre sondern der letzten zehn Jahre gebildet werden. Dadurch soll eine starke Orientierung an der tatsächlichen Marktmiete erfolgen. In diesem Zuge soll auch der qualifizierte Mietspiegel genauer definiert werden.
2. Einschränkung der Mieterhöhung bei Modernisierung
§ 559 BGB soll geändert werden. Danach soll eine Reduzierung der Umlagepauschale erfolgen.
3. Mietpreisbremse
Zum 01.08.2015 ist auch für Nürnberg die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Danach darf die Miete bei der Vermietung einer Bestandsimmobilie maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Gebäude, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse für die Erstvermietung nicht.
KGH
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