Markenschutz vor Bankgeheimnis
Ausgangslage
Die Herstellerin eines bekannten Parfums hat über die Internetplattform eBay Produkte gefunden, bei denen es sich offensichtlich um Produktfälschungen des eigenen Parfums handelte.
Der Hersteller führte dann einen Testkauf durch und wickelte die Zahlung über das bei eBay genannte Konto einer Sparkasse ab. Es konnte jedoch nicht in Erfahrung gebracht werden, wer Verkäufer des gefälschten Parfums bzw. Kontoinhaber war.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof hatte hier zu klären, in wie weit die Sparkasse unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft über Name und Anschrift des Kontoinhabers verweigern darf (Urteil vom 21.10.2015 Az.: I ZR 51/12). Der BGH hat zunächst als Vorfrage den Fall dem Gerichtshof der europäischen Union vorgelegt in wie weit die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf den Fall anwendbar sind und ob dann gleichwohl im Interesse der effektiven Rechtsverfolgung von Markenverletzungen die Bank Auskunft über die Kontodaten geben muss.
KGH
KGH ist Ihre Anwaltskanzlei in Nürnberg. Wir bieten Ihnen Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.
Letzte Beiträge:
Inflationsausgleichsprämie zahlen / Inflationsausgleichsprämie zahlen – Was Arbeitgeber wissen müssen Die Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP, darf seit dem Ende des Jahres 2022 von …
Dienstliche SMS in der Freizeit / Müssen dienstliche SMS in der Freizeit gelesen werden? So mancher Arbeitnehmer dürfte es kennen: Man entspannt …
Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern / Bewerbung von schwerbehinderten Arbeitnehmern – das müssen Arbeitgeber beachten Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren geht für Arbeitgeber grundsätzlich …
Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld: Wie lange erhält man es? Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Der Betrieb, für den man jahrelang gearbeitet hat, muss schließen …