Loeschung negativer Bewertungen

14. September 2015

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Müssen Betreiber von Bewertungsportalen bei rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen Inhalte Löschen?

Auch die Betreiber von Bewertungsportalen können für die Löschung rechtswidriger Tatsachenbehauptungen in Anspruch genommen werden.

Ausgangslage:

Zahlreiche Bewertungsportale wie Kununu, qype, Holidaycheck usw. bieten ein Forum zur Bewertung von Leistungen oder Angeboten für spezifische Branchen.
Dabei kommt es häufig vor, dass Beiträge und Bewertungen eingestellt werden, die falsch sind und den guten Ruf der so zu Unrecht negativ Bewerteten rechtswidrig beeinträchtigen.
 

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

In seinem Urteil vom 28.07.2015 (Az. VI ZR 340/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Seitenbetreiber zwar nicht selbst als Täter für diese Äußerungen haftet, er jedoch als sogenannter Störer die Löschung der falschen Tatsachenbehauptungen vornehmen muss.
Der Bundesgerichtshof hat dabei zugrunde gelegt, dass der Seitenbetreiber nicht nur auf Unterlassung weiterer Störungen in der Zukunft in Anspruch genommen werden kann, sondern auch den durch die falschen Tatsachenbehauptungen geschaffenen Zustand der fortdauernden Rufbeeinträchtigung beseitigen muss.
Dieser Anspruch ist jedoch darauf beschränkt, dass nur nachweislich falsche Behauptungen zu löschen sind und somit beispielsweise aus einem gesamten Artikel eventuell nur einzelne Passagen zu löschen sind.
Allerdings ist dieser Weg oft leichter, als gegen die vielmals anonymen Bewertungen vorgehen zu müssen.
Die Rechtsprechung tendiert auch dazu, Google Suchergebnisse angreifen zu können. Ziel hierbei: Google muss Links sperren, wenn Google als Seitenbetreiber auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird. So zuletzt das Landgericht Köln, Beschluss vom 13.8.2015 – 28 O 75/15.
KGH-Bus06

KGH

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