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Schiffbruch mit der MS Fürth

19. Juni 2015

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Mögliche Ansprüche gegen die Sparkasse Fürth

Ausgangslage

Im Jahr 2007 hatte die Sparkasse Fürth zum Stadtjubiläum einen Schiffsfonds angeboten, an dem sich 178 Anleger beteiligten.
Unter ihnen ist auch der Oberbürgermeister der Stadt Fürth, Dr. Thomas Jung.

Nachdem seit 2008 keine Rendite mehr erwirtschaftet wurde, musste schließlich der Betreiber des Containerschiffs 2014 Insolvenz anmelden.
Die „MS Fürth“ soll noch im Laufe des Jahres 2015 von dem Insolvenzverwalter verwertet werden.
Dabei ist zu befürchten, dass der Erlös an die Bank geht und die Anleger davon nichts bekommen.

In Presseveröffentlichungen weist die Sparkasse Fürth jede Verantwortung gegenüber den Anlegern von sich. Es sei für alle Beteiligten ein negatives Geschäft gewesen, die Sparkasse hätte zusätzlich den Imageschaden.

Viele Anleger fragen sich trotzdem, ob sie Ansprüche gegen die Sparkasse Fürth geltend machen können.

Überprüfung der Ansprüche

In rechtlicher Hinsicht ist dabei zu prüfen, inwieweit die geschädigten Anleger über die Risiken der Anlage ausreichend aufgeklärt wurden.
Dabei sind neben den Prospektangaben auch die individuellen Aussagen der Berater aus den Beratungsgesprächen gegenüber den einzelnen Kunden zu analysieren.

Gleiches gilt für die Frage, inwieweit eine Anlage mit der Risikoklasse eines Schiffsfonds zu den individuellen Anlagezielen des Kunden passte.
Erfolgte in diesem Sinne keine anlegergerechte Beratung, können Schadensersatzansprüche der Kunden bestehen.

Zusätzlich ist die Rechtsprechung in Betracht zu ziehen, wonach die Bank den Kunden in bestimmtem Umfang auch auf Provisionen hinweisen muss, welche sie für die Vermittlung der Beteiligung erhalten hat.
Hier liegt bereits ein Urteil vor, das einem Kunden gegenüber der Sparkasse einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung und Schadensersatz zugesprochen hat, weil es an einer solchen Aufklärung fehlte.

Betroffene Anleger sollten also frühzeitig ihre Ansprüche von einem erfahrenen Anwalt analysieren lassen. Spätestens 2017 kann die Verjährung der Ansprüche drohen.

Gerne können Sie uns zu diesem Thema unverbindlich kontaktieren.

Oliver Stigler

Oliver Stigler

Fachanwalt für Familienrecht und gewerblichen Rechtsschutz, ist ein Anwalt bei KGH in Nürnberg. Auf dem Blog von kgh.de teilt er sein umfangreiches Fachwissen und bietet wertvolle Einblicke in rechtliche Themen. Vertrauen Sie auf seine Expertise und lassen Sie sich von seinen Beiträgen inspirieren.

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