Einspruch gegen fehlerhafte Blitzerfotos
Einspruch gegen fehlerhafte Blitzerfotos lohnt sich oft
Wer regelmäßig und über viele Jahre hinweg Auto fährt, hat aller Wahrscheinlichkeit nach früher oder später mit einem Bußgeldbescheid zu tun. Immerhin reicht es aus, in einem unachtsamen Moment ein Schild zu übersehen – und schon flattert das Blitzerfoto in den Briefkasten. Was vielen Autofahrern nicht bewusst ist: Oft sind die Bescheide anfechtbar. Wir erklären, wann Blitzerfotos als fehlerhaft gelten und welche Handhabe Beschuldigte dann haben.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
In diesem Beitrag werden mitunter die folgenden Punkte ausführlicher besprochen:
- Blitzerfotos erfüllen oft nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, die nötig sind, damit sie als eindeutiger Beweis für einen Verkehrsverstoß genutzt werden können
- Für ein verwertbares Blitzerfoto muss das Messgerät geeicht sein, korrekt bedient werden und dem Gesetz entsprechend aufgebaut sein. Zudem muss das Foto eine Identifikation des Fahrzeugführers ermöglichen.
- Bei mangelnder Verwertbarkeit von Blitzerfotos können Beschuldigte binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Sinnvoll ist in jedem Fall eine genaue Prüfung von Bußgeldbescheiden durch Rechtsanwälte für Verkehrsrecht.
Voraussetzungen für verwertbare Blitzerfotos
Damit ein Blitzerfoto als verwertbarer Beweis für einen verkehrsrechtlichen Verstoß gilt, muss es bestimmte Voraussetzungen auf rechtlicher und technischer Ebene erfüllen. Entscheidend für die Wirksamkeit des Fotobeweises sind allem voran diese Aspekte:
- Das Gerät, mit dem die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird, muss rechtskonform geeicht sein
- Das Messgerät muss ordnungsgemäß bedient werden
- Der Messaufbau muss auf die hierzu geltenden gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sein
- Der Fahrende muss auf dem Blitzerfoto so abgebildet sein, dass er eindeutig identifiziert werden kann
§ 67 OWiG: Einspruch gegen fehlerhafte Blitzerfotos möglich
Ist eine der geschilderten Voraussetzungen nicht gegeben, erlaubt § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, kurz OWiG, Beschuldigten, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Möglich ist das bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids.
Tipp: Bußgeldbescheide prüfen (lassen)
Für den ganz normalen Verkehrsteilnehmer ist meist nicht ohne Weiteres ersichtlich, ob ein Blitzerfoto verwertbar ist oder vielleicht Fehler aufweist, die seine Verwertbarkeit als Beweis beeinträchtigen. Schließlich kennt er sich in aller Regel weder mit den genutzten Messgeräten noch mit den Vorgaben zu deren Aufbau oder mit deren korrekter Bedienung aus. Lediglich die Identifizierbarkeit des Fahrzeugführers über das Blitzerfoto lässt sich zumindest grob selbst einschätzen.
Aus den genannten Gründen ist es sinnvoll, Bußgeldbescheide von einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Dieser weiß, an welchen Stellen er nachhaken muss, um etwaige Fehler aufzudecken, und kann folglich realistisch abschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Fazit: Blitzerfotos oft nicht ausreichend verwertbar
Anders als häufig angenommen wird, ist ein Blitzerfoto nicht in jedem Fall ein unanfechtbarer Beweis für einen Verkehrsverstoß. Gerade dann, wenn schwere Konsequenzen – beispielsweise in Form eines Fahrverbots – drohen, ist eine anwaltliche Prüfung daher dringend zu empfehlen. Die Bußgeld-Spezialisten der Kanzlei KGH unterziehen Ihr Blitzerfoto gerne einer genauen Prüfung und unterstützen Sie bei mangelnder Verwertbarkeit kompetent dabei, Einspruch einzulegen.
Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:
Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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