Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente – Handlungstipps bei Ablehnungsbescheid
Die Erwerbsminderungsrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen, wobei über die Hälfte der Anträge auf volle Rentenzahlungen bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit abgelehnt wird. Nachfolgend geben wir praktische Tipps zum korrekten Vorgehen bei Erhalt eines Ablehnungsbescheids.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Die folgenden Informationen werden in diesem Beitrag genauer ausgeführt:
- Versicherte, die eine Erwerbsminderungsrente anstreben, sollten sich mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den Beurteilungskriterien, welche die DRV zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit ansetzt, auseinandersetzen.
- Gegen einen Ablehnungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Das Widerspruchsverfahren gibt dem Versicherten die Möglichkeit, die Hintergründe seines Antrags detailliert zu erläutern, kann sich je nach Fall aber über Monate und sogar Jahre erstrecken.
- Flattert ein Ablehnungsbescheid ins Haus, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem fachkundigen Anwalt aufzunehmen. Dieser kann eine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs abgeben und zum weiteren Vorgehen beraten.
Tipp #1: Widerspruchsverfahren anstoßen
Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente einzulegen. Der schriftliche Widerspruch kann zusammen mit relevanten Unterlagen – allem voran Dokumenten von Ärzten und Therapeuten – unter Berücksichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung eingereicht werden. Im Anschluss findet das Widerspruchsverfahren mit erneuter Antragsprüfung durch die DRV statt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Versicherte die Chance, darzulegen, aus welchen Gründen seiner Auffassung nach ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Tipp #2: Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente einhalten
Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn der Versicherte die Rentenpflichtbeiträge binnen der vorherigen fünf Jahre mindestens 36 Monate lang bezahlt hat. Lücken in der Versicherungszahlung können sich negativ auf den Rentenanspruch auswirken und diesen unter Umständen sogar gänzlich erlöschen lassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Bewilligung des Antrags keine beträchtlichen Zahlungslücken entgegenstehen. Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes können direkt bei der DRV im Zuge einer Beratung eingeholt werden.
Tipp #3: Über Beurteilung der Erwerbsminderung informieren
Wir empfehlen jeder Person, die Erwerbsminderungsrente beantragen möchte oder sich mit einem Ablehnungsbescheid befassen muss, sich über die Beurteilungskriterien der DRV zu informieren. Diese umfassen beispielsweise eine Regelung, die besagt, dass eine Erwerbsminderung nur vorliegt, wenn der Versicherte keine Tätigkeit auf dem „allgemeinen Arbeitsmarkt“ ausführen kann. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn er lediglich in Bezug auf sein bisheriges Arbeitsfeld arbeitsunfähig ist. Kann zum Beispiel ein Mechaniker seinen Job nicht mehr ausüben, ist gesundheitlich aber durchaus in der Lage dazu, einer abweichenden Tätigkeit nachzugehen, wird die DRV den Erwerbsminderungsrentenantrag höchstwahrscheinlich ablehnen.
Tipp #4: Rolle psychiatrischer Gutachten bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit kennen
Womit wir direkt bei der nächsten wichtigen Information für Versicherte wären: Dass rein physische Leiden für eine volle Erwerbsminderung genügen, ist eine Seltenheit. Körperliche Beschwerden schränken zwar die Leistungsfähigkeit ein, lassen jedoch zumeist die Möglichkeit der Verrichtung körperlich leichter Tätigkeiten offen. Für gewöhnlich erreicht die Leistungseinschränkung nur dann ein Maß, welches die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente rechtfertigt, wenn zusätzlich psychische Beeinträchtigungen vorliegen. Entsprechend sind es häufig die psychiatrischen Gutachten, die darüber entscheiden, ob ein Rentenantrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Tipp #5: Wartezeiten einkalkulieren
Ein banaler, aber zentraler Tipp zum Schluss: Abwarten und Tee trinken. Wer ein Widerspruchsverfahren gegen einen Ablehnungsbescheid anstößt, muss damit rechnen, dass das Verfahren einige Monate bis hin zu einem ganzen Jahr in Anspruch nimmt. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann vor dem Sozialgericht geklagt werden, was die Verfahrensdauer nochmals deutlich erhöht. Versicherte müssen sich bei Erhalt des Ablehnungsbescheids also im Klaren darüber sein, dass sich die Angelegenheit nicht binnen weniger Wochen klären lässt.
Fazit: Professionelle Unterstützung bei Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente
Der Prozess, der auf einen Ablehnungsbescheid folgt, ist oft nicht nur langwierig, sondern auch recht komplex. Für Versicherte ist es daher ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen. Der kompetente Fachanwalt kann den Versicherten zum optimalen Vorgehen beraten und die Chancen auf Erfolg durch einen Widerspruch realistisch einschätzen. Sollten Sie weiterführende Fragen rund um rechtliche Aspekte zur Erwerbsminderungsrente haben, freuen wir uns bei KGH darauf, von Ihnen zu hören!

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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