Auskunftspflicht und Versicherungsschutz

Auskunftspflicht und Versicherungsschutz: Wenn arglistige Täuschung zum Verlust des Leistungsanspruchs führt
Kommt es zu einem durch eine Versicherung abgedeckten Schaden, ist es üblich, dass der Versicherer einige Informationen beim Versicherten einholt. Dieser ist laut Auskunftspflicht dazu verpflichtet, für den Versicherer relevante Angaben zu machen. Aber was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommt? Dieser Frage widmen wir uns im Folgenden anhand eines aktuellen Falls.
Wesentliche Fakten: Zusammenfassung
Im nachfolgenden Beitrag werden unter anderem diese Punkte besprochen:
- Im Sinne der Auskunftspflicht sind Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer Informationen vorzulegen, die für die Bewertung des Schadensfalls benötigt werden.
- Vor dem OLG Hamm wurde der Fall eines Versicherten verhandelt, der sich nach einem Einbruchdiebstahl weigerte, die von der Versicherung angeforderten Informationen preiszugeben. Es stellte sich die Frage, inwiefern sich dieses Verhalten auf den Leistungsanspruch des Versicherten auswirkt.
- Im Urteil stellte das Gericht fest, dass das Verhalten des Versicherungsnehmers im vorliegenden Fall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt. Es warf dem Versicherten arglistige Auskunftsverweigerung vor und bestätigte, dass der Versicherer unter diesen Umständen nicht zur Zahlung verpflichtet ist.
Die Auskunftspflicht in Versicherungsverhältnissen
Bevor wir den eingangs erwähnten konkreten Fall besprechen, sehen wir uns in aller Kürze an, was es mit der Auskunftspflicht überhaupt auf sich hat. Im Kontext des Versicherungsverhältnisses erlegt die Auskunftspflicht dem Versicherten die Pflicht auf, dem Versicherungsgeber gegenüber im Schadensfall bestimmte Informationen offenzulegen. Dabei handelt es sich um Informationen, die der Versicherer benötigt, um den Leistungsanspruch zu prüfen und etwaige Versuche des Versicherungsbetrugs auszuschließen.
Aktueller Fall: Verdacht auf Versicherungsbetrug und mangelnde Auskunft
Im August 2024 urteilte das OLG Hamm zu einem Fall, bei dem die Auswirkungen einer nicht erfüllten Auskunftspflicht auf den Leistungsanspruch im Mittelpunkt standen. Der Versicherungsnehmer meldete einen Einbruchdiebstahl bei seiner Versicherung und wurde daraufhin aufgefordert, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen. Dieser Aufforderung kam der Versicherte wiederholt nicht nach. Anstelle einer vollständigen Aufstellung brachte er lediglich unzureichende Daten vor. Im Hintergrund stand die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer bereits zweifach durch gerichtlich bestätigten Versicherungsbetrug aufgefallen war.
Urteil: Arglistige Auskunftsverweigerung rechtfertigt Erlöschen des Leistungsanspruchs
Vor Gericht sollte nun geklärt werden, ob die arglistige Weigerung des Versicherten in Bezug auf die angeforderte Auskunft rechtmäßig dazu führt, dass der Versicherungsgeber von seiner Leistungspflicht entbunden ist. Oder anders gefragt: Muss die Versicherung auch zahlen, wenn der Versicherte seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt?
Die Antwort des OLG Hamm fiel im Urteil recht klar aus: Nein, die Umstände im vorliegenden Fall rechtfertigen ein Erlöschen des Leistungsanspruchs. Das Gericht legte dem Versicherten zur Last, die angefragten Informationen arglistig zurückgehalten zu haben, wodurch es dem Versicherungsgeber nicht möglich war, betrügerische Absichten auszuschließen. Daraus ergibt sich laut OLG Hamm eine Leistungsfreiheit seitens des Versicherers, der entsprechend nicht bezahlen muss.
Fazit: Auskunftspflicht wahrheitsgemäß und vollumfänglich erfüllen
Der dargestellte Fall aus dem Jahr 2024 verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es für Versicherungsnehmer ist, ihrer Auskunftspflicht gewissenhaft nachzukommen. Vom Versicherer rechtmäßig angeforderte Informationen müssen der Wahrheit entsprechend und vollumfänglich offengelegt werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Oliver Stigler
Zuständige Anwälte in diesem Fachgebiet:

Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Letzte Beiträge:
Erwerbsminderungsrente / Erwerbsminderungsrente – Handlungstipps bei Ablehnungsbescheid Die Erwerbsminderungsrente ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu beantragen, wobei über die Hälfte der …
Medizinisch-Psychologische Untersuchung / MPU: Anordnung, Ablauf und Anfechtungsmöglichkeit Wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet, ist das für den Betroffenen stets eine …
Strafbefehl erhalten? / Strafbefehl erhalten? Praktische Ratschläge für Betroffene und Beschuldigte Das Strafbefehlsverfahren wird auch „vereinfachtes Verfahren“ genannt und entsprechend zu häufig …
Stolperfallen beim Erben und Vererben / Stolperfallen beim Erben und Vererben und wie Sie sie vermeiden Das Erben und Vererben wird für …